Im Entwurf des Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz (GEG)) ist geregelt, dass die Kommunen Wärmepläne erstellen müssen. Erst danach sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie einzusetzen, wenn kein kommunales Wärmenetz geplant ist. Nach § 7 Absatz 6 des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein müssen größere Städte, wie zum Beispiel Kiel und Lübeck, bereits ab 2024 eine kommunale Wärmeplanung vorgelegt haben.

Dazu erklärte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendes:

„Die Kommunen und die Landesregierung müssen für den Ausbau der Nah- und Fernwärme jetzt ihre Hausaufgaben machen. Wärmenetze sind der volkswirtschaftlich günstigere Weg, um Wohnimmobilien klimaneutral zu beheizen. Die individuelle Sanierung von Häusern und der Einbau von Wärmepumpen sind wesentlich teurer. Das heißt aber, es kommt nicht mehr auf das „ob“, sondern vor allem auf das „wie“ an, Nah- und Fernwärme auszubauen. Lediglich einen Wärmeplan aufzustellen und zu entscheiden, kein Wärmenetz auszubauen, weil die Kassen leer sind, wäre die grundlegend falsche Entscheidung. Klar ist, dass auch der Ausbau von Wärmenetzen nicht zum Nulltarif zu haben ist. Dafür brauchen die Kommunen massive finanzielle und organisatorische Unterstützung vom Land. Es ist keineswegs damit getan, den Kommunen Wärmepläne vorzuschreiben.

Zwei weitere Aspekte dürfen beim Ausbau der Wärmenetze nicht außer Acht gelassen werden:

1. Preiskontrolle

Die Landesregierung muss den Preis der Nah- und Fernwärme regeln beziehungsweise kontrollieren. Der Betreiber eines Wärmenetzes ist Monopolist. Das heißt, anders als beispielsweise beim Strom hat der Kunde nach einem Anschluss an das Wärmenetz keine Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. In Dänemark mit einer Anschlussquote an Wärmenetze von rund 75 Prozent werden Wärmenetze gemeinnützig betrieben. Das heißt, es darf kein Gewinn erwirtschaftet werden. In Schleswig-Holstein gibt es hingegen noch keine wirksame Preiskontrolle- bzw. Regulierung.

2. Sichere Wärmeversorgung

Fälle wie in Wetzlar, wo Kunden eines insolventen Wärmenetzbetreibers seit einem Jahr frieren müssen, darf es nicht geben. Das heißt, entweder müssen Wärmenetze als öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge von den Kommunen gebührenfinanziert betrieben werden oder private Betreiber müssen ihre Kunden im Falle einer Insolvenz absichern. Auch genossenschaftliche Modelle sind denkbar.

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