Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hat heute das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 für sein ehrenamtliches Engagement mit dem Rheinlandtaler in der Kategorie Kultur ausgezeichnet. Damit würdigt der LVR den besonderen Einsatz des Festkomitees für die Förderung von Brauchtum und Tradition, Integration und Volksnähe. Das Festkomitee prägt die rheinische Kultur als treibende Kraft im Kölner Karneval schon seit rund 200 Jahren. Den Rheinlandtaler können Personen, Organisationen oder Unternehmen erhalten, die sich in besonderer Weise im Rheinland engagieren und dabei die Werte und Leitgedanken des LVR leben.

„Seit 2014 begleitet und unterstützt das Festkomitee die Inklusion im Karneval mit Ideenreichtum – ein Thema, das auch dem LVR mit seiner Initiative „Karneval für alle“ am Herzen liegt. Mit seinem Engagement schafft das Festkomitee stets den Spagat zwischen der Bewahrung von Traditionen und Werten einerseits und gesellschaftlicher Erneuerung andererseits. Ich freue mich daher, dem Festkomitee den Rheinlandtaler Kultur als Anerkennung für die außerordentlichen Verdienste um den Kölner Karneval zu überreichen“, betonte Anne Henk-Hollstein, Vorsitzende der Landschaftsversammlung Rheinland, in ihrer Laudatio.

Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitees Kölner Karneval von 1823, bedankte sich beim LVR für die Verleihung und betonte in seinen Dankesworten noch einmal die Wichtigkeit von Inklusion im Karneval.

Zum Festkomitee Kölner Karneval von 1823
Das Festkomitee Kölner Karneval wurde 1823 gegründet, um das ungezügelte Treiben im Kölner Karneval in geregelte Bahnen zu bringen. Eine Maßnahme war ein organisierter Maskenzug über den Kölner Neumarkt, aus dem der heutige Rosenmontagszug hervorging.

Heute setzt sich das Festkomitee Kölner Karneval von 1823 für mehr Toleranz und gesellschaftliche Vielfalt ein und handelt auch in schwierigen Zeiten innovativ und fortschrittlich. Während der Corona-Pandemie 2021 erfand das Festkomitee Kölner Karneval den Rosenmontagszug neu: als Puppenspiel mit dem Hänneschen-Theater, Miniaturwagen und Marionetten. Das Festkomitee unterstützt Inklusion im Karneval, zum Beispiel indem es in der letzten Session fast 250 Plätze auf der Inklusionstribüne am Hohenzollernring vergeben hat.

Unter dem Slogan „LVR. Rheinland. Ausgezeichnet.“ macht der LVR herausragende Verdienste im Hinblick auf gesellschaftliches und kulturelles Engagement sowie besondere kulturwissenschaftliche oder künstlerische Leistungen sichtbar, indem er verschiedene Auszeichnungen und Preise verleiht. Der LVR verleiht den Rheinlandtaler an Personen, Organisationen und Unternehmen, die sich in besonderer Weise um die Entwicklung des Rheinlands verdient gemacht haben. Das ausgezeichnete Wirken muss sich an den Werten und Handlungsfeldern des LVR ausrichten. Zu der Kategorie „Kultur“ gehören unter anderem die Themengebiete landschaftliche Kulturpflege, Brauchtum, Volks- und Landeskunde und kulturelle Entwicklung sowie das multinationale Zusammenleben im Rheinland. Über die Vergabe der Auszeichnung entscheidet der Kulturausschuss der Landschaftsversammlung Rheinland.

Weiterführende Informationen über die Preise des LVR und die damit verbundenen Verdienste stehen unter www.rheinland-ausgezeichnet.lvr.de zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landschaftsverband Rheinland
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 809-0
Telefax: +49 (221) 809-2200
http://www.lvr.de

Ansprechpartner:
Mathis Beste
LVR-Fachbereich Kommunikation
Telefon: +49 (221) 809-3589
E-Mail: mathis.beste@lvr.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel