In einer jüngsten und wegweisenden Gerichtsentscheidung hat das Landgericht Wuppertal eine zentrale Frage im Zusammenhang mit Schäden durch herabfallende Äste und der Haftung von Grundstücksbesitzern aufgegriffen. Die Debatte darüber, ob Apotheker oder Apothekerinnen für Schäden durch abgebrochene Äste haften, wenn diese von Bäumen auf ihren Grundstücken stammen, wirft einen Fokus auf die Verkehrssicherungs-Pflicht von Grundstückseigentümern. Die Entscheidung des Gerichts beleuchtet die Bedingungen, unter denen eine Haftung entsteht, und unterstreicht die Wichtigkeit angemessener Kontrollmaßnahmen.

Gemäß der Verkehrssicherungs-Pflicht tragen Grundstückseigentümer die Verantwortung, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um mögliche Gefahren auf ihrem Grundstück zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Dies schließt die regelmäßige Überprüfung von Bäumen ein, um abgebrochene Äste oder andere potenzielle Risiken zu identifizieren und zu beseitigen.

Das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 13. Juni 2023 (Aktenzeichen: 4 O 3/22) schafft Klarheit über die Umstände, unter denen Grundstückseigentümer für Schäden durch abgebrochene Äste haftbar gemacht werden können. Die Gerichtsentscheidung betont, dass Grundstückseigentümer nicht automatisch für sämtliche Schäden durch herabfallende Äste zur Verantwortung gezogen werden können. Die Haftung tritt vielmehr nur ein, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass der Schaden durch eine adäquate Kontrolle des Baums hätte vermieden werden können. Dies setzt voraus, dass der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungs-Pflicht verletzt hat, indem er es versäumte, den Baum in angemessenen Intervallen auf mögliche Risiken zu überprüfen.

Die Entscheidung des Landgerichts Wuppertal markiert eine bedeutsame Klarstellung im Bereich der Haftung von Grundstückseigentümern, insbesondere bei Schäden durch herabfallende Äste. Sie betont die Bedeutung der Verkehrssicherungs-Pflicht und verdeutlicht die Verantwortung für die Sicherheit von Personen und Eigentum auf dem Grundstück. Zugleich unterstreicht das Urteil, dass Geschädigte den Beweis erbringen müssen, dass angemessene Kontrollen durch den Grundstückseigentümer die Schäden hätten verhindern können. Dies stellt eine ausgewogene Herangehensweise sicher, die die Rechte und Pflichten sowohl der Grundstückseigentümer als auch der Geschädigten berücksichtigt. Grundstückseigentümer, einschließlich Apotheker und Apothekerinnen, sollten aus dieser Entscheidung Anlass nehmen, ihre Verkehrssicherungs-Pflicht ernsthaft zu nehmen und regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu identifizieren und zu minimieren.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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