Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe haben teils erhebliche Zahlungsrückstände der örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verkraften. Die offenen Forderungen können sich für Unternehmen auf bis zu sechsstellige Beträge summieren.

Dazu Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB: „Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe als Kreditinstitute für Sozialämter missbraucht werden. Unsere Mitgliedseinrichtungen berichten uns fast flächendeckend von viel zu langen Bearbeitungszeiten schon bei der Beantragung von Sozialhilfe und selbst nach Erlass des entsprechenden Bescheides von stark verzögerten Auszahlungen. Bis der Sozialhilfeträger irgendwann zahlt, werden Leistungen erbracht, die nur zum Teil finanziert sind. Das Defizit summiert sich über alle Versorgten oft auf fünf- bis sechsstellige Beträge, die zwischenfinanziert werden müssen. Das ist den Einrichtungen nicht zumutbar, denn sie haben schon mehr als genug wirtschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, steigende Sachkosten, steigende Personalkosten und Probleme bei der Refinanzierung von Investitionskosten. Ganz zu schweigen von dem sich weiter verschärfenden Personalmangel, der zu einer geringeren Auslastung führt.

Es ist ein Skandal, dass örtliche Träger der Sozialhilfe durch eigenes Versagen hier auch noch als wirtschaftlicher Brandbeschleuniger fungieren. Wir können das keinesfalls weiter so hinnehmen und fordern jetzt im engen Schulterschluss mit unseren Mitgliedern bei Politik und vor allem bei örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe die Sicherstellung von angemessenen Verfahren und Fristen ein. Sollte sich diese Verwaltungspraxis nicht schnell ändern, können wir den Einrichtungsträgern nur zur Kündigung der Vertragsverhältnisse mit Sozialhilfeempfängern raten, um die Verluste zu begrenzen.“

Der VDAB ist einer der größten privaten Trägerverbände Deutschlands und vertritt bundesweit konsequent die Interessen der Unternehmen in der Privaten Professionellen Pflege.

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