Der Kläger hatte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen April und Mai 2020 an Online-Casinospielen teilgenommen. In der kurzen Zeit verlor er insgesamt mehr als 27.000 Euro. Dass Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen verboten waren, wusste er nicht. „Die Betreiberin des Online-Casinos hatte im streitgegenständlichen Zeitraum keine Lizenz, um öffentliche Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten zu dürfen. Wir haben für unseren Mandanten daher die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Das LG Augsburg gab der Klage statt. Online-Glücksspiele seien in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag in der Fassung von 2012 verboten gewesen. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig, so dass die Beklagte die Spieleinsätze ohne Rechtsgrund erlangt habe und den Verlust darum ersetzen müsse, entschied das Gericht.
Dem Rückzahlungsanspruch des Klägers stehe nicht entgegen, dass er an illegalen Online-Glücksspielen teilgenommen hat. Einerseits habe er glaubhaft ausgeführt, dass er das Verbot nicht kannte und andererseits habe die insofern beweispflichtige Beklagte auch nicht das Gegenteil dargelegt. Zudem habe sie ihr Angebot auf einer deutschsprachigen Webseite beworben und dadurch den Eindruck der Zulässigkeit erweckt. Außerdem habe sie dem Kläger trotz des Verbots die Teilnahme an den Online-Casinospielen ermöglicht, führte das LG Augsburg weiter aus.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen, zurückzuholen. Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag zwar etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine Lizenz ist nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.
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