13 AllgäuTopHotels zahlen übertariflich 13 Gehälter, legen zudem ein starkes Leistungsversprechen vor und tragen den Bedürfnissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung: Inhalte, die die Jury für die Nominierung zum Deutschen Tourismuspreises überzeugen. Am 5. September tagt die Jury via Zoom-Konferenz öffentlich, das Projekt Allgäu TopTeam Hotels sowie die neun Mitbewerber stellen sich vor und die Zuschauer und Zuschauerinnen dürfen für ihren Favorit stimmen. „Wir setzen auf jede Stimme aus dem Allgäu und auf alle, die unseren Service und Leistung schätzen“, appelliert Sybille Wiedenmann, Geschäftsführerin der AllgäuTopHotels.

Gut leben – dank ausgezeichneter Arbeitgeber

13 AllgäuTopHotels setzen gemeinsam als Allgäu TopTeam Hotels ein klares Zeichen für die Attraktivität der Spitzenhotellerie als Arbeitgeber: Ein gutes Leben in und durch die Hotellerie ist die Kernbotschaft. Finanzielle Basis ist eine übertarifliche Bezahlung mit 13 Brutto-Tarif-Gehältern. Das bedeutet eine Gehaltssteigerung von rund 20 % im Vergleich zum Tarif 2022. Dadurch erhält eine Fachkraft mit drei Jahren Berufserfahrung ein Bruttogehalt von über 3.000 Euro. Die tarifliche Zuordnung aller Positionen ermöglicht eine hohe Transparenz, was zu einer deutlichen gestiegenen Zufriedenheit in den Teams führt. Auch das gemeinsame Leistungsversprechen mit zehn klar definierten Punkten wird wertgeschätzt. Dazu zählen flexible Arbeits- und Urlaubszeiten, die individuelle Karriereförderung bis hin zur aktiven Einbeziehung in den Umweltschutz und vielfältigen individuelle Zusatzleistungen der Betriebe, wie beispielsweise attraktiven Wohnungen. Hierzu gehört auch der klare Perspektivwechsel hin zu den Bedürfnissen der jungen Menschen nach mehr Flexibilität und einer höheren Vereinbarkeit mit den persönlichen Lebenszielen. „Unser erklärtes Projektziel ist, dass die Besten im Tourismus arbeiten. Dafür wurden die Zeichen auf Zukunft gestellt“, begründet Sybille Wiedenmann die Initiative.

Bernhard Joachim, Geschäftsführer der Allgäu GmbH zeigt sich über die positive Entwicklung des Projekts sehr erfreut: „Die Allgäu TopTeam Hotels tragen mit ihrer Spitzenleistung im Personalmanagement stark zur Sicherung einer hohen Erlebnisqualität im Allgäu bei und bringen eine sehr positive Dynamik in dieses wichtige Zukunftsfeld.“

Am 5. September die Allgäu TopTeam Hotels ins Finale wählen

Das Konzept hat die Jury des Deutschen Tourismuspreises 2023 überzeugt und die AllgäuTopTeam Hotels unter die Top10 nominiert. Am 5. September tagt die Jury öffentlich in einer Zoom-Konferenz. Um 10.15 Uhr geht es los, Teilnehmende können voten.

„Wir wollen mit diesem Leuchtturmprojekt zurück auf die große Bühne! Nach dem großen Erfolg 2022 mit den AllgäuAzubiTopHotels haben wir die Chance, auch die starke Leistung der Allgäu TopTeam Hotels ins beste Licht zu setzen“, freut sich Sybille Wiedenmann und fordert zu einer Beteiligung aller auf. Der Link zur Konferenz findet sich unter https://www.allgaeu-top-hotels.de/…

Die Preisträger werden am 23. November auf dem Deutschen Tourismustag in Bielefeld bekanntgegeben. Es werden insgesamt drei Jurypreise und der ADAC-Publikumspreis verliehen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Allgäu GmbH – Gesellschaft für Standort und Tourismus
Allgäuer Straße 1
87435 Kempten/ Allgäu
Telefon: +49 (831) 57537-30
Telefax: +49 (831) 57537-33
http://www.allgaeu.de

Ansprechpartner:
Simone Zehnpfennig
Leitung Kommunikation
Telefon: +49 (831) 57537-37
Fax: +49 (831) 5753733
E-Mail: zehnpfennig@allgaeu.de
Bernhard Joachim
Geschäftsführer
Telefon: +49 (831) 57537-31
E-Mail: joachim@allgaeu.info
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel