Senec: Direkter Betrieb der Anlagen weiter möglich
Der Hersteller von Stromspeichern Senec aus Leipzig hat erneut einen Teil seiner Photovoltaik-Heimspeicher in den Konditionierungsbetrieb versetzt. Dies geschah nach zwei neuen Zwischenfällen. Eine Sprecherin des Unternehmens aus Leipzig bestätigte nach Angaben der PV-Magazine vom 14. August 2023, dass dies aufgrund mutmaßlicher technischer Probleme mit einem Speicher in Mittelfranken und einem in Niedersachsen geschehen sein soll. Es soll erneut zwei Brände gegeben haben, einer in einem Wohnhaus und ein weiterer in einer Garage, in der sich der Senec-Speicher befand. Das Unternehmen betont jedoch, dass bei diesen Vorfällen keine Menschen zu Schaden gekommen seien, entgegen von Spekulationen auf verschiedenen Online-Plattformen über die Zwischenfälle.
Senec steht nach eigenen Angaben im direkten Kontakt sowohl mit den Hausbesitzern als auch mit den örtlichen Fachpartnern. Die Batteriespeicher einer speziellen Modellgeneration wurden in den Konditionierungsbetrieb versetzt und die Kapazität auf bis zu 70 Prozent begrenzt. Trotzdem sei laut Senec der direkte Verbrauch und die Einspeisung von Solarenergie weiterhin uneingeschränkt möglich. Die Senec-Sprecherin bat die Kunden um Verständnis für diese Maßnahme und betonte, dass das Unternehmen auf jede potenziell sicherheitsrelevante Meldung mit höchstem Fokus auf die Sicherheit der Kunden reagiere. Sie räumte ein, dass die resultierenden Maßnahmen Unannehmlichkeiten für Kunden verursachen könnten.
Senec-Kunde: „Das ist eine Bankrotterklärung“
In unterschiedlichen Facebook-Gruppen lässt das von Senec gewünschte Verständnis mittlerweile nach. Die Empörung ist sehr groß. Die Verbraucher, die in Sonnenenergie investiert haben, können die Anlagen nicht so nutzen, wie sie wollten. Hier Äußerungen von Senec-Kunden aus verschiedenen Foren und Chats:
- „Seit 9. August 2023 gedrosselt und gestern (5. September 203) in der Mail stand drin, dass erst jetzt die Untersuchungen anlaufen. (…) Das ist eine Bankrotterklärung (…).“
- „Von jetzt 28 Wochen Betrieb ist der Speicher 14 Wochen im Konditionierungsbetrieb.“
- „10. August drosseln der Speicherkapazität auf 70%, 23. August Speicher wird nicht mehr weiter als 60% entladen. Zudem wurde die PV-Produktion auf max. 0,8kwp gedrosselt und es wird absolut nichts mehr ins Netz eingespeist.“
- „Nur gut, dass ich vor einem Monat ein Upgrade für meinen Speicher gekauft habe, hat ja NUR 2700 € gekostet… jetzt habe ich dank Drosselung genauso viel wie vorher.“
- „Noch ein letztes Schreiben an Senec. Wenn ich dann wieder keine Reaktion bekomme, gehe ich zum Anwalt.“
Immer wieder Zwischenfälle mit Stromspeicher-Anlagen
Mit Photovoltaik-Anlagen versuchen Verbraucher, klimafreundlich aus der Energiekrise herauszukommen – und zwar für teures Geld. Aber ganz offensichtlich sind manche Home-Stromspeicheranlagen nicht ungefährlich. Beispielsweise werden Anlagen des Herstellers Senec in den Kellern der Verbraucher zu einem Sicherheitsrisiko. Im vergangenen Jahr war es bereits zu mehreren Bränden und Verpuffungen gekommen. Auch Solarwatt hat Probleme mit den Speichern. Hier einige Vorkommnisse der vergangenen Monate:
- Am 19. März 2023 brannte in Burladingen in Baden-Württemberg im Keller eines Zweifamilienhauses ein Solarspeicher. Ein Mann wurde durch Rauchgase verletzt. Daraufhin musste Senec am 20. März 2023 erneut einen Teil seiner Speicher im Betrieb reduzieren, um Risiken zu minimieren. Betroffen von dem Vorfall soll eine ältere Modulgeneration gewesen sein.
- Am 29. März 2023 geriet nach Angaben der Feuerwehr der Akku und der Wechseltrichter einer Photovoltaikanlage in Waldbrunn in Brand. Wie Radio Gong weiter berichtete, hatte eine Frau die Rauchentwicklung in ihrem Technikraum bemerkt und die Feuerwehr alarmiert. Die rückte mit einem Großaufgebot an. Weil der Akku zu heiß wurde und die Gefahr bestand, dass er explodieren könnte, kühlten die Einsatzkräfte den Akku erst mit Lüftern und dann in einem Wasserbecken herunter. Verletzt wurde niemand. Ursache für den Schwelbrand war wohl ein technischer Defekt. Am Akku und Wechseltrichter entstand Schaden von rund 10.000 Euro.
- Im südbadischen Kehl hat sich nach Angaben der Feuerwehr am 4. März 2023 ein zur Photovoltaik-Anlage gehörender Batteriespeicher erhitzt. Es soll sogar zu kleinen Explosionen im Speicher gekommen sein. Teile der Anlage mussten ausgebaut werden. Nach Angaben der Feuerwehr entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro an der Anlage und am Gebäude. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Die Anlage stammt vom Hersteller Solarwatt, der nach eigenen Angaben eine Taskforce zur Aufklärung des Falles eingerichtet hat.
Schadensersatzansprüche gegen Homespeicher-Hersteller möglich
2022 musste Senec rund 60.000 Homespeicher-Anlagen zwangsabschalten. Es war zu mehreren Bränden in Häusern gekommen. Über Monate dauerte es, bis die Verbraucher wieder in ihren Speichern über die komplette Kapazität verfügen konnten. Senec versucht seit dem, mit einer SmartGuard-Technologie die Probleme in den Griff zu bekommen. Bevor es zu Bränden kommt, soll die Technologie dafür Sorge tragen, dass das Modul abgeschaltet wird. Nun sind wieder Probleme aufgetaucht. Fraglich ist daher, ob Smart-Guard wirklich funktioniert. Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Kunden:
- Senec hat den Kunden Speicherkapazitäten garantiert. Durch die reduzierte Kapazität der Stromspeicheranlagen werden vertraglich zugesicherte Rechte verletzt.
- Auf welcher Rechtsgrundlage griff Senec per Fernabschaltung auf die Home-Speicheranlage zu? Hier geht es um die Wahrung von Eigentumsrechten. Womöglich stehen den Kunden Schadensersatzansprüche nach §228 BGB zu.
- Insgesamt können Verbraucher auch Gewährleistungsansprüche geltend machen und die Minderung des Kaufpreises oder sogar den Rücktritt vom Kaufvertrag fordern. Das Gerät funktioniert selten einwandfrei. Letztlich könnte der Home-Stromspeicher mangelhaft sein.
- Für das Sicherheitsrisiko, das Stromspeicher-Anlagen offensichtlich darstellen, interessieren sich auch die Versicherungen. Wer haftet beispielsweise bei Bränden? Wer zahlt den entstandenen Schaden? Die Installation einer Photovoltaikanlage muss aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer auf jeden Fall dem Wohngebäudeversicherer gemeldet werden. Der Versicherer könnte dann einen ausreichenden (inneren und äußeren) Blitzschutz fordern und womöglich die Versicherungsprämie erhöhen. Wenn man von der Gefährlichkeit der Anlage weiß, muss diese Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden – ansonst muss der Versicherer für Schäden nicht aufkommen. Natürlich besteht auch die Gefahr, dass der Versicherer sich weigert, die Anlage mitzuversichern und den Vertrag kündigt.
Fazit: Hersteller von Stromspeichern kämpfen mit der Funktionstüchtigkeit ihrer Anlagen. Wie können sich Verbraucher zur Wehr setzen? Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern daher zur anwaltlichen Beratung. Es ist davon auszugehen, dass nicht nur Anlagen von Senec betroffen sind. In entsprechenden Foren wird auch von Problemen mit anderen Herstellern von Stromspeicher-Anlagen berichtet. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigt Dr. Stoll & Sauer Möglichkeiten auf, wie gegen Hersteller vorgegangen werden kann. Außergerichtliche Lösungen lassen sich oftmals finden. Im Ernstfall vertreten wir jedoch auch unsere Mandanten vor Gericht gegen die Hersteller von Stromspeicher-Anlagen. Am Landgericht Frankfurt ist ein Händler auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verurteilt worden. Das sogenannte Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.
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