Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege sieht Verbesserungsbedarf in dem jüngst in Kraft getretenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG).

Die Gesetze sind aus Sicht des Bündnisses wichtige erste Schritte auf dem Weg, die Potenziale der Digitalisierung zu heben. Im Bereich der Akut- und Langzeitpflege greifen die Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Im Bündnis haben sich acht Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen zusammengetan, um die Digitalisierung der Pflege voranzubringen.

Forderung: Dauerhafte Finanzierung

Der Hauptkritikpunkt der Verbände: Es fehlt nach wie vor eine langfristige Finanzierung der digitalen Infrastruktur in den Einrichtungen der ambulanten, teil- und vollstationären Akut- und Langzeitpflege. Zur Verfügung stehen bislang nur Einmalzahlungen, die oftmals schon ausgeschöpft sind, sowie Pauschalen zur Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI). Die Kosten für Personal, Wartung, fortlaufende Schulungen, technische Nachrüstungen sowie Updates und weitere Folgeaufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die digitale Infrastruktur in den Einrichtungen umfasst neben der TI insbesondere auch Anwendungen zur Pflegeplanung, Pflegedokumentation, Tourenplanung, Dienstplanung sowie digitale Assistenzsysteme oder KI in der Pflege.

Diese Kosten fallen nicht nur einmalig an und können nicht allein durch die zu Pflegenden getragen werden, warnt das Bündnis. Sie müssten auf Dauer in den Verhandlungen der Leistungsentgelte angemessen berücksichtigt werden. Sinnvoll wäre beispielsweise eine bundeseinheitliche Digitalisierungspauschale pro Pflegetag oder pro Pflegeeinsatz.

Das Bündnis bewertet die Angleichung der Finanzierungsgrundlagen der Telematikinfrastruktur für die Pflege an die TI-Pauschale der Ärzteschaft zusätzlich als kritisch. Hier werden Finanzierungsvereinbarungen ohne valide Daten auf Jahre festgelegt. Die Bereitstellung der Daten für die TI wird dauerhaft Personal- und Infrastrukturkosten in den Pflegeeinrichtungen nach sich ziehen, beispielsweise für Schnittstellen und Datenaktualisierungen.

Das Bündnis appelliert an die Politik, endlich Regelungen einer nachhaltigen Finanzierung der Digitalisierung für die Pflegeeinrichtungen zu schaffen. Die Expertise aller relevanten Akteure ist zudem transparent, fortlaufend und verlässlich in den Prozess der Gestaltung der Pflegedigitalisierung einzubeziehen.

Über das Verbändebündnis „Digitalisierung in der Pflege":

Um die Digitalisierung auch in der Pflege in Deutschland voranzubringen, haben sich Verbände aus dem Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesen im Jahr 2020 zum Bündnis „Digitalisierung in der Pflege" zusammengeschlossen.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Pflegerat e.V. – DPR
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Telefon: +49 (30) 39877303
Telefax: +49 (30) 39877304
http://www.deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner:
Juliana Gralak
Telefon: +49 (170) 5521798
E-Mail: presse@bvitg.de
Alexander Wragge
Telefon: +49 (30) 8847170-17
E-Mail: alexander.wragge@v3d.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel