Das Landgericht Hanau hat in einem kürzlich veröffentlichten Hinweisbeschluss (Az. 2 S 62/22) eine wegweisende Entscheidung hinsichtlich der Haftung bei Kollisionen mit verkehrswidrig wendenden Fahrzeugen getroffen. Diese Entscheidung bringt wichtige Erkenntnisse über die Verantwortlichkeiten der Fahrer in derartigen Verkehrssituationen ans Licht.

Gemäß dem Beschluss des Landgerichts Hanau ist es für einen Autofahrer von höchster Bedeutung, nicht darauf zu vertrauen, dass ein verkehrswidrig auf seiner Fahrbahn zum Zwecke des Wendens querstehendes Fahrzeug rechtzeitig weiterfährt. Stattdessen trägt der nachfolgende Fahrer die Verantwortung, eine mögliche Kollision durch ein vollständiges Anhalten seines Fahrzeugs zu verhindern.

Das bedeutet, dass selbst bei einem Fehlverhalten eines anderen Fahrers, wie zum Beispiel dem Wenden auf einer Straße, auf der dies nicht gestattet ist, der nachfolgende Fahrer die Pflicht hat, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Kollision zu vermeiden. Dies kann die rechtzeitige Vollbremsung oder andere geeignete Schritte zur Unfallverhinderung einschließen.

Die Entscheidung des Landgerichts Hanau unterstreicht die essenzielle Bedeutung der Verkehrssicherheit und der Vorsicht im Straßenverkehr. Auch wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsregeln verstößt, bedeutet dies nicht, dass die Verantwortung für die Vermeidung von Unfällen aufgehoben ist. Jeder Fahrer trägt die Verpflichtung, aktiv zur Verhinderung von Kollisionen beizutragen.

In solchen Situationen ist es ratsam, defensiv zu fahren und sich nicht auf das Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu verlassen. Eine schnelle Reaktion und strikte Einhaltung der Verkehrsregeln können dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Die Entscheidung des Landgerichts Hanau dient als Erinnerung an die unverzichtbare Priorität von Sicherheit und Vorsicht im Straßenverkehr.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

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