Wer darauf baut, dass das Grundgesetz jegliche vertrauliche Kommunikation auf Messenger-Diensten schützt, sollte vorsichtig sein. Die ARAG Experten verweisen auf ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgericht, in dem genau diese Annahme einigen Mitarbeitern zum Verhängnis wurde. In einer privaten WhatsApp-Chatgruppe mit befreundeten Kollegen zogen sie über den Chef und andere Mitarbeiter her. Dabei blieb es nicht bei Lästereien . Einige der Gruppenmitglieder äußerten sich rassistisch, sexistisch, menschenverachtend und riefen sogar zu Gewalt auf. Ihr Pech, dass der Chatverlauf zufällig beim Chef landete. Die fristlose Kündigung ließ nicht lange auf sich warten. Und zwar zu Recht, wie jetzt die obersten Bundesrichter urteilten. Die Äußerungen gingen entschieden zu weit (BAG, Az.: 2 AZR 17/23).
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