September will der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz verabschieden. Neben der Änderung des Klimaschutzgesetztes ist dies die wichtigste klimapolitische Entscheidung dieser Woche. Der ursprünglich vor der Sommerpause am 7. Juli geplante Beschluss war nicht möglich, weil zu dem Zeitpunkt der Bundestag nicht beschlussfähig war. 

Mit dem Gesetzentwurf setzt Deutschland die Vorgabe der in diesem Sommer novellierten EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Dabei werden erstmals verbindliche Ziele zur Energieeinsparung in Deutschland für den Zeitraum bis 2030 festgelegt sowie gesetzliche Anforderungen an öffentliche Hand und Unternehmen bestimmt bzw. bearbeitet. Im Einzelnen ist im Gesetz u. a. vorgesehen: 

  • Ziele zur Senkung des Primärenergieverbrauchs (-39,3 Prozent) und des Endenergieverbrauchs (- 6,5 Prozent) bis 2030 (jeweils ggü. 2008); unverbindliches Ziel zur Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 Prozent bis 2045 ggü. 2008. Diese Ziele gelten sektorenübergreifend und nicht für einzelne Akteure 
  • Jährliches Ziel zur Einsparung von Endenergie gemäß EED-Einsparverpflichtung (~1,5% p.a) – durch Energieeinsparverpflichtungen des Bundes (mind. 45 TWh) und der Länder von jährlich mind. 3 TWh. Hierauf können verschiedene Regelungen und Förderangebote einzahlen, bspw. zur Gebäudesanierung, soweit die jeweiligen Maßnahmen über EU-Mindeststandards hinausgehen. 
  • Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen mit einem Gesamtenergieverbrauch von mehr als 1 GWh/Jahr 
  • Pflicht für Unternehmen mit Energieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen und konkrete Pläne zur Umsetzung von wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen sowie Pflichten zur Abwärmevermeidung und -nutzung 
  • Anforderungen an die Steigerung der Energieverbrauchseffektivität und zur Abwärmenutzung in größeren Rechenzentren. 

Positionen und Meldungen der DENEFF dazu: 

PM: EU-Energieeffizienzrichtlinie: Europa legt die Latte hoch. Deutschland muss schnell nachliefern. Neue EU-Energieeffizienzrichtlinie gilt ab 2024. (11.7) 

PM: Energieeffizienzgesetz: Ampel fährt beim Energiesparen nur auf Sicht (5.7.) 

Analyse: Energieeffizienzgesetz: EU-Rechtsbruch oder Gold Plating? (15.6.) 

Stellungnahme der DENEFF zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG) (12.4.) 

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