„Die Intention, für die Patientinnen und Patienten mehr Transparenz über die Behandlungsqualität von Krankenhäusern zu schaffen, begrüßen wir. Damit das Gesetz seine Ziele erreicht und die Menschen tatsächlich bei der qualitätsorientieren Auswahl einer Klinik unterstützen kann, muss es aber an einigen Punkten nachgebessert werden. So sollte im Verzeichnis auch angezeigt werden, ob der jeweilige Krankenhaus-Standort über ein qualitativ hochwertiges Zertifikat wie „OncoZert“ der Deutschen Krebsgesellschaft oder „EndoCert“ der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie verfügt. Das ist eine wertvolle Orientierungshilfe für die Patientinnen und Patienten, die vor einem planbaren operativen Eingriff stehen, und für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die ins Krankenhaus einweisen.
Zudem sollten im Transparenzverzeichnis mehr patientenrelevante Qualitätsinformationen abgebildet werden. Dazu sollte ein Ideenwettbewerb etabliert werden, der es allen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht, Vorschläge einzubringen. Eine Priorisierung sollte dann durch einen Beirat erfolgen, an dem das Bundesgesundheitsministerium und die Träger des G-BA sowie gegebenenfalls weitere Organisationen beteiligt werden sollten.
Wichtig ist auch, dass die erhobenen Daten nicht nur in das Transparenzverzeichnis einfließen, sondern auch den gesetzlichen Krankenkassen zur Information ihrer Versicherten zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel über die bereits seit Jahren etablierten Krankenhaus-Suchportale der Kassen.“
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