Die bevorstehende nasskalte Jahreszeit bringt nicht nur Atemwegsinfektionen, sondern auch organisatorische Herausforderungen für die Apothekenleitung mit sich. In diesem Bericht präsentieren wir wichtige arbeitsrechtliche Tipps, um den Umgang mit Erkrankungen im Team zu erleichtern und den Apothekenbetrieb auch in der Herbst- und Winterzeit erfolgreich aufrechtzuerhalten.

Die Herbst- und Wintermonate sind traditionell von einer Zunahme von Atemwegsinfektionen und Erkältungskrankheiten geprägt. Dies stellt die Apothekenleitung und ihre Teammitglieder vor eine bedeutende Herausforderung. Doch um sicherzustellen, dass der Betrieb störungsfrei weiterläuft und gleichzeitig alle rechtlichen Vorgaben erfüllt werden, ist eine sorgfältige Vorbereitung unerlässlich.

Arbeitsrechtliche Tipps

  1. Krankheitsmeldungen: Ermutigen Sie Ihre Mitarbeiter dazu, Krankheitsfälle umgehend zu melden, vorzugsweise telefonisch vor Arbeitsbeginn. Dies ermöglicht es der Apothekenleitung, frühzeitig Ersatz zu organisieren und den Betrieb aufrechtzuerhalten.
  2. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: Gemäß den arbeitsrechtlichen Vorschriften sind Mitarbeiter verpflichtet, spätestens am vierten Krankheitstag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Die Apothekenleitung sollte diese Bescheinigungen sorgfältig überprüfen und archivieren.
  3. Vertretungsregelungen: Es ist ratsam, klare Vertretungsregelungen im Team festzulegen. Dies kann bedeuten, dass Mitarbeiter im Voraus vereinbaren, sich bei Krankheit gegenseitig zu vertreten, oder dass eine Liste von Aushilfen für den Notfall zur Verfügung steht.
  4. Anpassung der Arbeitszeitmodelle: Flexible Arbeitszeitmodelle können helfen, den Personalmangel in der Grippezeit auszugleichen. Hierbei sollten jedoch arbeitsrechtliche Vorgaben, wie Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten, beachtet werden.
  5. Kommunikation: Eine offene Kommunikation zwischen der Apothekenleitung und den Mitarbeitern ist von entscheidender Bedeutung. Mitarbeiter sollten ermutigt werden, frühzeitig über Krankheitssymptome zu sprechen, um eine Ausbreitung von Infektionen im Team zu verhindern.
  6. Betriebliche Gesundheitsförderung: Die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter kann dazu beitragen, Krankheitsfälle zu reduzieren. Dies kann durch Impfungen, Schulungen zur Hygiene oder die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln erfolgen.
  7. Rechtliche Beratung: Bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Krankheit und Vertretung sollte die Apothekenleitung professionelle rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Verantwortung der Apothekenleitung

Die Apothekenleitung trägt die Verantwortung, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten und zugleich den reibungslosen Betrieb der Apotheke sicherzustellen. Mit einer sorgfältigen Vorbereitung und Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften können Apotheken in der Herbst- und Winterzeit diese Herausforderungen erfolgreich bewältigen.

Fazit:

Die nasskalte Jahreszeit mit vielen Atemwegsinfektionen naht. Bald stehen Krankmeldungen wieder auf der Tagesordnung. Herbst und Winter stellen die Apothekenleitung, aber auch die Filialleitung, vor besondere Herausforderungen. Womöglich ziehen sich Führungskräfte selbst einen Infekt zu. Mit Sicherheit häufen sich Krankmeldungen der Mitarbeitenden und Arztbesuche.

Wichtig ist, rechtliche Grundlagen zu beachten, Abläufe festzulegen, Ärger zu vermeiden und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Filialleitung spielt eine entscheidende Rolle bei der Organisation von Vertretungen und der Kommunikation mit der Hauptapothekenleitung.

Zudem sollten Eltern kranker Kinder über ihre Rechte und Ansprüche informiert sein. Eine gründliche Vorbereitung und die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften sind der Schlüssel zur erfolgreichen Bewältigung der Herausforderungen der Herbst- und Winterzeit in der Apotheke.

Von Engin Günder

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