Das Recht auf Bildung, auf Freizeit, auf gewaltfreie Erziehung und gewaltfreies Leben, auf Mitbestimmung und respektvollen Umgang – nur einige der Punkte, die Kinder und Jugendlichen in kurzen Videobotschaften zum Auftakt der Podiumsdiskussion „Kinderrechte weltweit und in der Praxis vor Ort“ vortragen. Bei der Informations- und Diskussionsrunde in der Lauterbacher Adolf-Spieß-Halle referiert anlässlich des Weltkindertags Prof. Dr. Philipp B. Donath von der University of Labour Frankfurt, vor rund 80 Interessierten.

Nach einer kurzen Begrüßung von Eva Karola Bernhardt vom Kinderschutzbund Lauterbach informiert Prof. Donath über die Rechtskraft der Kinderrechte in den Kommunen. Wie er darlegt, haben 196 Staaten die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) ratifiziert. Das hat auch Deutschland getan, und 2018 hat das Land Hessen die Kinderrechte schließlich in seine Verfassung aufgenommen. Laut Donath sind die Kernprinzipien der Kindeswohlvorrang, der Schutz vor Diskriminierung sowie ein Recht auf Entwicklung und Beteiligung. „Die Kinderrechte sind ein grundlegendes Prinzip im Völkerrecht“, unterstreicht Donath und führt weiter aus: „Ihre Umsetzung ist daher auf allen politischen Ebenen verpflichtend. Sie sind bindendes Recht für alle, die in Hessen politische Verantwortung tragen“. Denn die KRK sieht vor, dass Menschen, die von einer konkreten Maßnahme betroffen wären, individuell und ohne Altersgrenze in allen Verfahrensschritten konkret beteiligt werden müssen, sagt der Rechtswissenschaftler. Das ist zunächst ein Mehraufwand, dieser minimiere sich allerdings mittelfristig, merkt Donath an. Er sieht drei wesentliche Eckpunkte, wie die KRK in der Kommunalpolitik berücksichtigt werden können: indem man Kinderrechte in der Hauptsatzung festschreibt, Verwaltungsvorschriften gezielt prüft, und etwa auf die Unterstützung der Kommunalaufsicht baut. Professor Donath wirbt abschließend bei Kommunen dafür, die KRK in den Politik- und Verwaltungsalltag zu integrieren: „Einerseits besteht dazu die Rechtspflicht, andererseits kann das Prädikat ‚kinderfreundliche Kommune‘, vergeben durch eine UNICEF-Initiative, ein Standortfaktor für junge Familien sein.“

In der anschließenden Podiumsdiskussion, moderiert von Silvia Lucas vom Jugendamt, diskutieren Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak, Heiko Siemon, Bürgermeister der Stadt Schlitz, Andreas Vey, Bürgermeister der Stadt Kirtorf, Conny Seim-Eichenauer, Jugendhilfe Feldatal, sowie Johanna Faubel und Amelie Theis, 1. und 2. Vorsitzende des 15. Kreisjugendparlaments, zum Thema der KRK auf kommunaler Ebene.

„Gerade erst hat sich das 15. KJP konstituiert und schreibt somit die mehr als 30-jährige Geschichte im Vogelsbergkreis fort“, sagt Dr. Mischak. Das Engagement des KJP und die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen geht dabei auch über monetäre Fragen hinaus, denn die Abgeordneten sind bereits in einigen Gremien vertreten und nutzen ihr Antragsrecht im Kreistag. „Es ist sehr gut, dass wir das KJP haben und dass es sich einbringt“, stellt der Dezernent klar, sieht aber zusätzlich weitere Anknüpfungspunkte für die KRK in der allgemeinen Verwaltungsarbeits.

Auch Kirtorfs Bürgermeister Vey berichtet von verschiedenen Bemühungen, junge Menschen in (politische) Entscheidungsprozesse etwa bei Bau- oder Sanierungsmaßnahmen einzubinden, um sie so längerfristig daran teilhaben zu lassen.

Von den Aktivitäten im Schlitzerland berichtet anschließend Bürgermeister Siemon. Dort ist man seit Jahrzehnten sehr aktiv, führt Siemon aus. Neben einem eigenen Kinder- und Jugendparlament mit Antragsrecht in der Stadtverordnetenversammlung, gibt es in Schlitz einen Jugendbeauftragten sowie einen Streetworker. Der rege Austausch mit den jungen Menschen ist grundlegend – enger Kontakt zu Schulen, Rückzugsorte und Mitbestimmung sind dort wichtig.

Auch Johanna Faubel und Amelie Theis berichten von ihren Erfahrungen und Vorstellungen zur Arbeit im KJP. Die neu gewählte 1. Vorsitzende Faubel erhofft sich, dass die Arbeit des KJP ernst- und wahrgenommen wird. Denn das KJP ist darauf angewiesen, dass es seine Stimme findet und gehört wird. Amelie Theis, bereits als Abgeordnete im 14. KJP aktiv, blickt auf vielfältige Beteiligung zurück und sieht das KJP mit einem guten Stellenwert ernstgenommen, nimmt aber auch hier und da fehlenden Respekt gegenüber Jugendlichen wahr.

Abschließend berichtet Conny Seim-Eichenauer von den Mitbestimmungsstrukturen der Jugendhilfe Feldatal. Denn dort ist beispielsweise ein Heimrat aktiv und junge Menschen können sich bei verschiedenen Themen einbringen – angefangen bei der Gestaltung der Zimmer oder des Essensplans, bis hin zu möglichen Fragen in Bewerbungsverfahren ist die Spanne dort recht groß. Beteiligung und Mitbestimmung spielen im Alltag der junge Menschen eine große Rolle, wie Seim-Eichenauer abschließend unterstreicht.

Arbeitsgruppe macht auf Thema aufmerksam

Um die KRK im Jahr 2023 verstärkt zu berücksichtigen, ist die projektbezogene Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen des Jugendamts des Vogelsbergkreises, Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt, Sachgebiet Jugendarbeit-Jugendbildung-Demokratieförderung, des Evangelischen Dekanats, Kommunale Jugendarbeit Alsfeld sowie der Kinderschutzbünde Lauterbach und Schotten angetreten. Ziel dieser Kooperation ist es, Aktivitäten zu vernetzen und mehr Öffentlichkeit für das wichtige Thema zu schaffen, heißt es abschließend in der Pressemitteilung. Die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel