Ein Verkehrsunternehmen darf gegenüber einem Busfahrer, der bei der Fahrt sein Handy genutzt hat, keine lebenslange Fahrsperre verhängen. ARAG Experten verweisen auf Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, welches entschied, dass ein Fahrverbot für alle Linien des Unternehmens marktmissbräuchlich und deshalb unzulässig ist (Az.: VI-6 U 1/23).
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