UN Women Deutschland setzt sich für eine Neuregelung des selbstbestimmten Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches sowie eine bessere Versorgungslage ungewollt Schwangerer ein.

„Schwangere, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließen, und Ärzt*innen, die ihnen in dieser Situation helfen, dürfen nicht mit dem Strafgesetzbuch bedroht werden. Weg mit § 218!“, sagt Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland.

Die bisherige Regelung im Strafgesetzbuch kriminalisiert Schwangerschaftsabbrüche, entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine würdevolle, selbstbestimmte Entscheidung.

Schwangere brauchen flächendeckend Zugang zu der für sie am besten geeigneten Abbruchmethode. Schwangerschaftsabbrüche müssen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung werden und Krankenhäuser, die sich aus öffentlichen Mitteln finanzieren, müssen zur Versorgungssicherheit beitragen. Frauen sollen jede Unterstützung erhalten, die sie brauchen, damit sie eine selbstbestimmte Entscheidung treffen können. Sie werden damit verantwortungsvoll umgehen.

Derzeit berät eine Kommission der Bundesregierung zu reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin. Deren Arbeitsgruppe 1 befasst sich mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Regelung zum Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuchs möglich ist. UN Women Deutschland wurde von der Kommission zu einer Stellungnahme eingeladen. Die Ergebnisse der Kommission werden im März 2024 vorgestellt.

Am 28.09.2023 findet im Rahmen des „Safe Abortion Day“ ein bundesweiter Aktionstag statt: Mehr Informationen

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