Ministerpräsident Hendrik Wüst hat sich am Donnerstag, 28. September 2023, mit Flüchtlingsministerin Josefine Paul, Kommunalministerin Ina Scharrenbach und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen über die drängenden Fragen der Migrationspolitik ausgetauscht und im Rahmen eines Eckpunktepapiers auf ein gemeinsames Vorgehen zur Unterbringung und Versorgung Geflüchteter verständigt und gleichzeitig Forderungen an den Bund gerichtet.

Die Präsidenten der drei kommunalen Spitzenverbände aus NRW, Oberbürgermeister Thomas Kufen (Städtetag), Landrat Dr. Olaf Gericke (Landkreistag) und Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer (Städte- und Gemeindebund) erklärten:

"Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land die Bundesmittel für 2023 vollständig an die Kommunen weiterleitet. Die Städte, Kreise und Gemeinden sind dringend auf diese Hilfen angewiesen. Die steigenden Zahlen bei der Zuwanderung stellen das Land und die Kommunen vor enorme Herausforderungen. Sie werden nur zu bewältigen sein, wenn wir als Verantwortungsgemeinschaft eng und lösungsorientiert zusammenarbeiten. Die Kommunen werden ihren Teil dazu beitragen.

Ein besonders positives Signal ist, dass das Land sich nach Abschluss der Bund-Länder-Gespräche zur Flüchtlingsfinanzierung im November mit den Kommunen über eine Anpassung der FlüAG-Pauschale verständigen will. Für eine dauerhafte Entlastung der Kommunen muss der Bund mehr Anstrengungen gegen irreguläre Migration unternehmen."

In der begleitenden Pressemitteilung der Landesregierung heißt es weiter:

Die Landesregierung hat den Kommunen zugesagt, bis Anfang 2024 weitere 3000 Plätze für die Erstunterbringung von Geflüchteten zu schaffen. Bei der Suche und Auswahl geeigneter Unterkünfte wird sie von den Kommunen unterstützt. Um bis zur Errichtung der zusätzlichen Erstunterbringungsplätze sicherzustellen, dass jeder in Nordrhein-Westfalen ankommende Flüchtling mit Obdach versorgt werden kann, werden die Bezirksregierungen Notunterkünfte benennen.

Zudem beabsichtigt das Land, weitere 808 Mio. Euro zur Aufnahme, Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge an die Kommunen auszukehren. Diese Summe entspricht dem voraussichtlichen Anteil des Landes Nordrhein-Westfalen an der Summe von 3,75 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern für das Jahr 2023 insgesamt zugesagt hat.

Landesregierung und kommunale Spitzenverbände haben zudem vereinbart, den engen Austausch fortzusetzen und weiter darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung den getroffenen Verabredungen nachkommt und somit einen Beitrag zur Entlastung der Kommunen leistet. Dazu soll der Zuzug derjenigen, die keine dauerhafte Bleibeperspektive in unserem Land haben, reduziert werden. Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände fordern zudem den Bund auf, ab dem Jahr 2024 ein atmendes und auskömmliches Finanzierungssystem für die Unterbringung, Versorgung und Integration Geflüchteter einzurichten.

Am Austausch nahmen seitens der kommunalen Familie teil: Der Vorsitzende des Städtetags NRW Thomas Kufen, der Beigeordnete des Städtetags NRW Stefan Hahn, der Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW Dr. Eckhard Ruthemeyer, der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW Christof Sommer, der Präsident des Landkreistags NRW Dr. Olaf Gericke und der Hauptgeschäftsführer des Landkreistags NRW Dr. Martin Klein.

Das Eckpunktepapier mit den Vereinbarungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden finden Sie anbei als Anlage. Die Pressemitteilung der Landesregierung ist online abrufbar im Webangebot des Landes.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen e.V.
Kaiserswerther Str. 199-201
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 45871
Telefax: +49 (211) 4587-211
https://www.kommunen.nrw/

Ansprechpartner:
Philipp Stempel
Pressesprecher
Telefon: +49 (211) 4587-230
E-Mail: presse@kommunen.nrw
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel