„Die Sozialhilfe ist das untere Netz der sozialen Sicherung, auf das es in Notlagen besonders ankommt. Deswegen sind gut anwendbare und auch nachvollziehbare Regelungen im Gesetzbuch für die Bürger/innen, für die Sozialverwaltung und für die Beratungsstellen, die in Notlagen beraten, wichtig“, erläutert Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. In seinen jüngsten Empfehlungen hat der Deutsche Verein nun vierzehn Vorschläge unterbreitet, das Recht der Sozialhilfe einfacher und auch gerechter zu gestalten. „Wir möchten damit einen Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Verwaltungsvereinfachung in den Sozialämtern leisten“, so Dr. Stetter-Karp weiter. Die Empfehlungen sollen Eingang in die Gesetzgebung finden und sind daher in erster Linie an die Fachausschüsse des Deutschen Bundestags, die Kommunalverwaltungen und die Bundes- und Landesministerien adressiert.
Unterschiedliche Regelungen in den Systemen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung führen insbesondere bei einem Rechtskreiswechsel und auch bei Mischbedarfs- oder Mischhaushaltsgemeinschaften zu uneinheitlichen Anspruchsvoraussetzungen. Gegenseitige Verweise vom Dritten in das Vierte Kapitel sowie Leistungssachverhalte an den Schnittstellen sind komplex, verwaltungs- und kostenaufwändig und führen teilweise zu schwer nachvollziehbaren Entscheidungen. Ein Anpassungsbedarf besteht darüber hinaus auch aufgrund jüngster gesetzlicher Änderungen im SGB II mit der Einführung des Bürgergeldes im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Sozialhilfe.
Darüber hinaus enthalten die Empfehlungen auch weitergehende Hinweise zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Existenzsicherungssysteme, z. B. zur Vereinfachung der Regelungen zu Einkommen und Vermögen und zur Vereinheitlichung des Dritten und Vierten Kapitels im SGB XII sowie einer Annäherung der Regelungssysteme SGB II und SGB XII.
Die vollständigen Empfehlungen sind unter https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2023/dv-9-23_rechtsvereinfachung.pdf abrufbar.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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