EU-weit hat seit dem 15. Lebensjahr etwa jede dritte Frau körperliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren. Jede zwanzigste Frau wurde vergewaltigt, jede fünfte gestalkt und jede zweite Frau hat eine oder mehrere Formen der sexuellen Belästigung erfahren. Die Istanbul-Konvention bietet der EU mit ihrem ganzheitlichen Konzept nun ein wichtiges politisches und rechtliches Instrument für das Ziel, gewaltbetroffenen Frauen in der EU diskriminierungsfrei mit effektiven, opferschonenden und barrierearmen präventiven, strafrechtlichen, ineinandergreifenden politischen sowie Gewaltschutzmaßnahmen einen umfassenden Schutz zu gewähren.
„Das klare Bekenntnis der EU ist nach dem Backlash der vergangenen Jahre dringend notwendig. Kein EU-Mitgliedsstaat darf den individuellen Schutz von Frauen und LGBTQIA* unter dem Deckmantel des Familienschutzes unterwandern.“, betont die Vorsitzende der Strafrechtskommission Dilken Çelebi. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Schritt der EU eine positive Kehrtwende in der Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt durch die Mitgliedstaaten markiert und noch weitere Mitgliedstaaten der EU und des Europarats mit einer Ratifizierung der Konvention folgen werden.
Auch für die EU darf es nicht der letzte Schritt bleiben. Weitere Initiativen sind unerlässlich für einen einheitlichen EU-weiten Mindestschutz vor den schwersten sowie vor neueren Formen geschlechtsspezifischer Gewalt wie der digitalen Gewalt gegen Frauen. Der djb unterstützt daher auch die derzeitige Arbeit an der EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
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