Nach Angaben von Senator Rabe wollte die Rechtsabteilung der Behörde den Schulen bisher nicht erlauben, im Wege der Arbeitnehmerüberlassung auf Kooperationspartner zuzugehen und deren Personal für schulische Dienstleistungen einzusetzen. Seit letzter Woche liegt den Schulleitungen eine Handlungshilfe und eine Verfahrensbeschreibung vor und plötzlich ist erlaubt, was über 8 Jahre nicht möglich war.
"Seit Jahren fordern wir vom Senat, die Einsatzmöglichkeiten der GBS-Beschäftigten auf den Schulvormittag auszudehnen, damit sie aus der Zwangsteilzeit herauskommen. Jetzt haben sie die Möglichkeit, am gleichen Arbeitsplatz bis zu einer Vollzeitstelle ein Einkommen zu erzielen, das sie wirtschaftlich unabhängig von Nebeneinkünften macht. Das ist eine gute Lösung für die GBS-Beschäftigten", sagt Jens Kastner, Kita-Experte der GEW Hamburg. "Aber auch hier wird zu kurz gesprungen. Es gibt einen Katalog von nicht unterrichtsersetzenden Aufgaben, für die das GBS-Personal künftig eingesetzt werden soll, aber es fehlen Übergabe- und Besprechungszeiten zwischen Erzieherinnen und Lehrkräften, um sich auch fachlich über die zu betreuenden Schülerinnen und Schüler austauschen zu können.
Die Behörde sieht eine Vergütung vor, die dem Stundensatz der GBS-Finanzierung entspricht und eine Vor- und Nachbereitungszeit von 10 % vorsieht. Es bleibt abzuwarten, mit welcher Zeitverzögerung sich Tarifanpassungen in den Stundensätzen niederschlagen.
"Wenn dieses Modell nicht aus der Not des Personalmangels an Hamburgs Schulen geboren wäre, würden wir vielleicht nicht so kritisch auf das Papier schauen", sagt Sven Quiring, Vorsitzender der GEW Hamburg. "Aber weder wir als zuständige Gewerkschaft, noch die Betriebs- und Personalräte vor Ort wurden im Vorfeld in die Beratungen über das hier zur Anwendung kommende Arbeitnehmerüberlassungsmodell einbezogen. Eine Beteiligung der Interessenvertretungen würde helfen, die jetzt aufkommenden Fragen konfliktfrei zu behandeln."
Die GEW-Hamburg empfiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, sich vor Abschluss eines Arbeitsvertrages oder einer Verlängerung des bestehenden Arbeitsvertrages zu melden und beraten zu lassen.
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