Mit ChatGPT ist erstmals die Leistungsfähigkeit sogenannter Künstlicher Intelligenz für die breite Öffentlichkeit sichtbar geworden. Die Hochschule Hannover, Göhmann Fachanwälte, lexICT, UVN und niedersachsen.digital haben vor 100 Gästen einen ersten Blick auf die aktuellen Entwicklungen der KI geworfen und unter anderem mit dem neuen Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Denis Lehmkemper, über die Folgen für Unternehmen und Gesellschaft diskutiert.

Inzwischen kann jedes Unternehmen das außergewöhnliche Potenzial nutzen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, welcher Nutzen, aber auch welche Herausforderungen sich für Unternehmen ergeben. Einige Verlage haben bereits reagiert und untersagen KI-Unternehmen, die Modelle mit ihren Texten zu trainieren. Zudem stellen sich juristische Fragen über die Rechte an KI-generierten Inhalten oder zum Datenschutz. Aber auch die ethische Perspektive darf nicht fehlen – was darf KI und was nicht?

Zitate

Denis Lehmkemper, Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen

„Künstliche Intelligenz verspricht große Potenziale für Wirtschaft und Gesellschaft, aber auch bei der Digitalisierung der Verwaltung. Gleichzeitig stellen KI-Systeme eine große Herausforderung für den Datenschutz und den Schutz der Grundrechte allgemein dar. Deshalb sind klare Rahmenbedingungen für den Einsatz nötig. Diese Rahmenbedingungen – und die Regeln, die daraus folgen – bedürfen einer gesellschaftlichen Diskussion, nicht zuletzt um Sorgen und Ängste aufzunehmen und ihnen wo immer möglich konkret zu begegnen. Nur so kann es gelingen, dauerhaft Akzeptanz zu schaffen.“

Prof. Dr. Fabian Schmieder, Vizepräsident, Professor für Medienrecht, Hochschule Hannover

„Generative KI-Systeme wie ChatGPT benötigen große Mengen von Daten und Werken von Autorinnen, Autoren und anderen Kreativen. Bisher ist weitestgehend ungeklärt, wie diese Personen an der wirtschaftlichen Verwertung durch KI-Anbieter partizipieren können. Wir müssen jedoch für einen fairen Interessenausgleich zwischen Urheberinnen und Urhebern sowie Rechteinhabern an sonstigen Daten einerseits und den Anbietern von kommerziellen KI-Systemen andererseits sorgen. Das leistet insbesondere das Urheberrechtsgesetz derzeit nicht, weil es derzeit lediglich über eine Opt-Out-Möglichkeit der Urheberinnen und Urheber für die Auswertung durch Text- und Data-Mining verfügt.“

Dr. Benno Barnitzke, Partner, Rechtsanwalt GÖHMANN Rechtsanwälte

„Die rasante Entwicklung der ‚Künstlichen Intelligenz‘ wirft eine Vielzahl rechtlicher Konflikte und Fragen auf: Wie können wir einen fairen und verantwortungsvollen Umgang mit ‚KI‘ sicherstellen? Wie können wir die rechtlichen Interessen und Ansprüche aller Beteiligten schützen und ausgleichen? Diese Fragen werden Gegenstand der Rechtsprechung und Gesetzgebung werden, wie die jüngsten Klagen gegen OpenAI und die geplante KI-Verordnung der Europäischen Union zeigen. Als Rechtsanwalt bin ich bestrebt, meine Mandanten in diesem dynamischen und komplexen Umfeld bestmöglich zu unterstützen. Ich freue mich daher sehr, an diesem Panel-Talk teilzunehmen und mich mit allen Teilnehmenden über dieses spannende Thema auszutauschen.“

Dr. Andreas Jäger, Präsident der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN)

„Die deutsche Wirtschaft hat unter zunehmend schwierigen Rahmenbedingungen die Aufgabe, ihre Effizienz und Produktivität zu steigern. Nur so kann sie im internationalen Wettbewerb bei hohen Energie-, Material- und Personalkosten bestehen. Die sogenannte künstliche Intelligenz ist, gepaart mit einer weiter zunehmenden Automatisierung ein wichtiges Werkzeug, um wertvolle Fachkräfte von repetitiven Aufgaben zu entlasten. Wir wissen, dass wir selbst mit Zuwanderung von leistungsfähigen Arbeitskräften unseren Wohlstand nur werden halten können, wenn wir die technologischen Potenziale nutzen und perfektionieren. Wir dürfen uns daher nicht heute schon mit einer vorauseilenden Regulatorik beide Hände auf den Rücken binden.“

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