„Die jüngste Forderung der Bundespsychotherapeutenkammer, die Kranken- und Pflegekassen künftig von der datenbasierten Patientenberatung auszuschließen, geht an der Zielsetzung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und vor allem an den Wünschen der Versicherten vorbei. Durch die Auswertung von Patientendaten können die Kassen individuelle Gesundheitsrisiken erkennen und dem Versicherten Maßnahmen vorschlagen, um diese zu minimieren. Damit stärken wir die präventive Ausrichtung des Gesundheitswesens, vermeiden Kosten und fungieren zudem als Lotse durch das undurchsichtige Geflecht von Leistungen und Leistungserbringern. Befragungen unser Versicherten zeigen, dass Patientinnen und Patienten insbesondere mit Blick auf den letzten Punkt mehr steuerndes Engagement von ihrer Krankenkasse erwarten. Die Politik sollte sich deshalb nicht von Partikularinteressen der Standesvertretungen beeindrucken lassen.“ 
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