Israel befindet sich formell im Kriegszustand. Daher warnt das Auswärtige Amt vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete. Die meisten Airlines haben ihre Flüge in die Region bereits komplett eingestellt oder stornieren geplante Verbindungen kurzfristig. Auch Reedereien haben Routen ihrer Kreuzfahrtschiffe geändert. Reisenden raten ARAG Experten, bzgl. möglicher Umbuchungen in engem Kontakt mit ihrem Reiseanbieter zu bleiben. Grundsätzlich gilt: Wer aktuell oder in naher Zukunft eine Reise nach Israel gebucht hat, kann die Reise aufgrund der Warnung des Auswärtigen Amtes stornieren. Dabei muss der Preis vollständig erstattet und es darf keine Stornogebühr erhoben werden. Auch eine Umbuchung auf ein anderes Urlaubsziel ist möglich. Wer erst in einigen Monaten eine Israel-Reise geplant hat und bereits jetzt stornieren möchte, muss laut ARAG Experten hingegen mit einer Stornogebühr rechnen. Auch hier hilft ein enger Austausch mit dem Veranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde. Wer die Reisebestandteile individuell gebucht hat, bekommt sein Geld für den Flug nur zurück, wenn die Fluggesellschaft den Flug annulliert hat. Gleiches gilt für das individuell gebuchte Hotel: Hat es trotz der aktuellen Lage geöffnet und bietet alle gebuchten Leistungen ohne Einschränkung an, ist ein kostenfreier Storno nicht ohne Weiteres möglich. Auch hier empfehlen die ARAG Experten, die Unterkunft zu kontaktieren und auf dem Wege der Kulanz nach einer Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt oder einem Gutschein zu fragen.
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