Bleibt ein im Wege der Entgeltumwandlung finanziertes Dienstrad auch während einer längeren Arbeitsunfähigkeit im Besitz des Arbeitnehmers, sodass er es weiter nutzen kann, muss er die Leasingraten für das Rad in der Zeit des Krankengeldbezugs selbst tragen. Das hat nach Auskunft der ARAG Experten das Arbeitsgericht Aachen entschieden (Az.: 8 Ca 2199/22).
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