Dem Gesetz zufolge sollen Pflegefachpersonen ab 2025 im Studium die erweiterten Kompetenzen erlangen, um eigenständig Heilkunde in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz ausüben zu können.
„Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeberufe insgesamt, wenn die angekündigten Ausweitungen zügig angegangen werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Es ist auch ein wichtiger Schritt für die Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland. Wer sich dem entgegenstellt, wie ver.di das gerade mit ihrer Pressemitteilung getan hat, agiert nicht im Interesse der Berufsgruppe und der Patient:innen in Deutschland.“
Der DBfK fordert seit langem, dass Pflegefachpersonen eigenständig Heilkunde ausüben dürfen. Der nächste Schritt nach diesem Gesetz müsse mit einem bundesweiten Heilberufegesetz folgen, in dem die Ausübung von Heilkunde für alle Pflegefachpersonen geregelt werde. „Wenn Pflegefachpersonen eigenständig arbeiten können, kommt das den Menschen mit Pflegebedarf zugute. Es ist wesentlich effizienter, wenn nicht jeder Schritt zusätzlich abgestimmt und durch eine:n Ärzt:in abgesegnet werden muss. Gleichzeitig wertet es den Beruf auf, wenn die Kompetenzen anerkannt und die dauernde Fremdbestimmung eingeschränkt werden. Die Expert:innen, die bereits eine Fachweiterbildung oder ein Masterstudium in einem der drei Bereiche absolviert haben, müssen aus unserer Sicht ebenfalls die Heilkunde ausüben dürfen“, so Bienstein. „Für die Sicherung unserer Gesundheitsversorgung ist es unumgänglich, dass wir das pflegefachliche Potenzial vollständig nutzen. Die Neuregelung zur Ausübung von Heilkunde ist ein wichtiger Schritt dahin.“
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