„Alle im Bestand möglichen und dem neuen §71 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechenden Heizungsanlagen können gefördert werden“, so sieht es der Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags vor. Ein kürzlich bekannt gewordener Entwurf der Richtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude und Einzelmaßnahmen (GEG)“ setzt diesen Parlamentsbeschluss aber nur teilweise und damit nicht technologieoffen um. Die in §71 des GEG aufgeführten Erfüllungsoptionen für die 65-Prozent-EE-Vorgabe bei neuen Heizungen wie z.B. Wärmepumpen-Hybridheizungen, Heizungsanlagen zur Nutzung von wasserstoffbasierten Derivaten, Heizungsanlagen zur Nutzung von gasförmigen und flüssigen Brennstoffen mit 65 Prozent erneuerbaren Anteilen, Solarthermie-Hybridheizungen, Heizungsanlagen zur Nutzung von fester Biomasse oder die individuelle Erfüllung der EE-Vorgabe gemäß §71 Abs. 2 werden im vorliegenden Förderkonzept des BMWK namentlich nicht aufgeführt. UNITI-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt: „Wir appellieren an die Politik, für die Umsetzung der zielführenden und begrüßenswerten Ankündigung im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestags zu sorgen und das geplante Förderkonzept mit den im GEG aufgeführten Erfüllungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger in Einklang zu bringen.“
Der UNITI Bundesverband EnergieMittelstand e.V. repräsentiert rund 90 Prozent des Energiemittelstands in Deutschland und bündelt die Kompetenzen bei Kraftstoffen, im Wärmemarkt und bei Schmierstoffen. Rund 70 Prozent der freien Tankstellen und rund 40 Prozent der Straßentankstellen sind bei UNITI organisiert. Überdies versorgen die UNITI-Mitglieder über 20 Millionen Menschen mit festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern im Wärmemarkt. Ebenso zum Verband zählen die meisten unabhängigen mittelständischen Schmierstoffhersteller und Schmierstoffhändler in Deutschland. Die rund 1.000 Mitgliedsfirmen von UNITI erzielen einen jährlichen Gesamtumsatz von etwa 35 Milliarden Euro und beschäftigen rund 80.000 Arbeitnehmer in Deutschland.
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