Sobald der Verlobungsantrag angenommen ist, können es viele kaum erwarten, sich in die Planung zu stürzen. Bei einigen Paaren steht dann auch die Frage nach einem Ehevertrag im Raum. Was Paare darin festlegen können, worauf sie bei der Erstellung achten sollten und welche Regelungen ohne Vertrag gelten, weiß Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. Vorsorgeexpertin Ramona Paul beleuchtet Aspekte rund um die Altersvorsorge und gibt Tipps, worauf speziell Frauen achten sollten.

Was ein Ehevertrag regelt

Den Bund fürs Leben schließen und dabei schon an Scheidung denken? 2022 lag die Scheidungsrate in Deutschland bei 35,15 Prozent. „Daher kann es für Paare sinnvoll sein, die Folgen im Scheidungs- oder Todesfall mit einem Ehevertrag individuell festzulegen“, so Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Was Eheleute regeln möchten, können sie frei wählen. Häufige Inhalte sind zum Beispiel die Vermögensaufteilung, die Änderung von Zugewinngemeinschaft in Gütertrennung oder Regelungen zum Unterhalt oder Versorgungsausgleich.“ Der Rechtsexperte empfiehlt vor allem Paaren einen Ehevertrag, bei denen ein Partner selbstständig ist und ein Unternehmen beziehungsweise eine Praxis besitzt. Denn eine Wertsteigerung der eigenen Firma wird bei einer Scheidung zwischen den Eheleuten aufgeteilt. Muss dann ein Partner den anderen auszahlen, kann das die Existenz des Betriebes gefährden. Übrigens: Heiratswillige müssen einen Vertrag nicht vor der Ehe abschließen – das ist auch nach der Hochzeit noch möglich.

Worauf es bei der Erstellung zu achten gilt

Haben Paare sich entschieden, was sie alles in ihrem Ehevertrag regeln möchten, ist es nicht ausreichend, die einzelnen Punkte aufzuschreiben und das Dokument zu signieren. „Um sicherzugehen, dass der Vertrag gültig ist, muss nach § 1410 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Notar diesen beurkunden“, erklärt Müller. „Ist der Vertrag sittenwidrig, kann er ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Partner den anderen über wirtschaftliche Verhältnisse getäuscht oder zur Unterzeichnung genötigt hat.“ Meist erstellt der Notar den individuellen Ehevertrag den Wünschen des Paares entsprechend. Vor Unterzeichnung sollte dieser nochmals genau geprüft werden. „Wichtig zu wissen: Ein Ehevertrag ist nicht endgültig. Sollte sich beispielsweise die familiäre Situation ändern, lässt er sich jederzeit problemlos anpassen“, so der Rechtsexperte. Gibt es kompliziertere rechtliche Fragen zu klären, kann es zudem sinnvoll sein, sich von einem Anwalt beraten zu lassen.

Was gilt ohne Ehevertrag?

Haben Paare keinen Ehevertrag geschlossen, gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB. Laut § 1363 Abs. 1 leben verheiratete Paare nach der Eheschließung in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. „Das bedeutet: Was Verheiratete vor der Ehe besessen haben, bleibt auch weiterhin ihr alleiniges Eigentum. Der Vermögenszuwachs, der während der Ehe hinzukommt, wird dann bei Scheidung zwischen beiden Partnern gleichermaßen aufgeteilt“, erläutert der IDEAL-Experte. Wer beispielsweise vor der Eheschließung bereits eine Immobilie besessen hat, bleibt auch danach weiterhin Eigentümer. Sollte sich allerdings der Wert der Immobilie während der Ehe steigern, wird die Differenz bei Scheidung zwischen den Partnern aufgeteilt.

Versorgungsausgleich: Regelungen zur Rente

Auch Versorgungsanrechte wie Rentenansprüche werden ohne entsprechende Regelung im Ehevertrag bei einer Scheidung geteilt, sofern das Paar mindestens drei Jahre verheiratet war. „Ziel ist es, dass beide Partner die gleichen Versorgungsanrechte erhalten. Vor allem Frauen, die beispielsweise aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückgesteckt haben, profitieren von der Regelung“, erklärt Ramona Paul, Vorsorgeexpertin der IDEAL Versicherung. „Neben der gesetzlichen Rente betrifft das auch Anwartschaften aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Beamtenversorgung, private Rentenversicherungen oder eine Betriebsrente; immer vorausgesetzt, dass eine lebenslange Rente und nicht die Option Kapitalzahlung gewählt wird.“ Lassen sich Paare vor Renteneintritt scheiden, umfasst der Vorsorgeausgleich nicht den Geldwert, sondern erworbene Rentenpunkte sowie Rentenanwartschaftszeiten. In einem Ehevertrag können Paare diesen Ausgleich ausschließen oder anderweitige Vorsorgeregelungen treffen. Die Expertin der IDEAL Versicherung rät vor allem Frauen, nicht auf den Versorgungsausgleich zu verzichten oder andere finanzielle Maßnahmen festzulegen, um auch im Alter finanziell abgesichert zu sein.

Über die IDEAL Versicherung AG

Die IDEAL Lebensversicherung a.G. ist ein unabhängiger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der seit mehr als 100 Jahren fest in Berlin verwurzelt ist. Mit klarem Fokus auf die Bedürfnisse ihrer Kunden und schlanken Strukturen bietet die IDEAL Versicherung innovative Versicherungslösungen, die vielfach wegweisend für die Branche sind. So führte die IDEAL als erster Versicherer eine private Pflegerente ein und ist bis heute Marktführer in diesem Bereich. Mit der IDEAL Universal Life brachte die IDEAL außerdem das erste flexible und transparente Versicherungskonto auf den deutschen Markt, welches Komponenten der Alters- und Risikovorsorge in nur einem Vertrag vereint. Für ihre zukunftsorientierten Produkte wurde die IDEAL Versicherung bereits mehrfach ausgezeichnet.

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