Benutzer von Elektrofahrzeugen müssen darauf vertrauen können, dass ausdrücklich Elektrofahrzeugen vorbehaltene Parkflächen mit Ladesäulen frei bleiben und benutzt werden können. Auch ohne konkrete Behinderung ist nach Auskunft der ARAG Experten unter Verweisung auf eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein Abschleppen daher erlaubt (Az.: 14 K 7479/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des VG Düsseldorf .
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