Ein Museumsmitarbeiter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hatte sich im Lager des Museums bedient und Gemälde verkauft. Zudem wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 60.617,90 EUR angeordnet. Dies entschied das Amtsgericht München am 11. September 2023 (AZ: 1119 Ds 13 Js 112633/22), wie das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ mitteilt.

Ein 30-jähriger Mann arbeitete zwischen Mai 2016 und April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums. Er hatte Zugang zum Lager des Museums und nutzte diese Gelegenheit, um mehrere Gemälde zu entwenden. Anschließend verkaufte er diese illegal, teilweise durch Versteigerungen in Auktionshäusern.

Der Angeklagte tauschte unter anderem das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung aus. Weitere Gemälde wurden ebenfalls entwendet und verkauft, darunter "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger. Insgesamt erzielte der Angeklagte durch seine Taten einen Betrag von 60.617,90 EUR, den er für einen luxuriösen Lebensstil ausgab.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten und seine ehrliche Reue. Allerdings bewertete das Gericht auch die hohe kriminelle Energie und das rücksichtslose Verhalten des Angeklagten schwer. Die Strafe konnte aber zur Bewährung ausgesetzt werden.

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