Welches sind die beliebtesten Einstiegswege und wie schützt man sich?
Terrassentüren, Fenster und Wohnungstüren sind laut Kriminalpolizei die drei beliebtesten Einstiegswege. Statistiken des Deutschen Forums KriminalPrävention zeigen, dass rund 40 Prozent der Einbruchversuche im Anfangsstadium scheitern, oft aufgrund einbruchhemmender Türen und Fenster. Da es sich bei vielen Einbrechern um Gelegenheitstäter handelt, verzichten diese in der Regel auf Einbruchsversuche, wenn das Risiko, entdeckt zu werden, zu hoch ist.
Ein erster Schritt in Richtung mehr Sicherheit ist das eigene Verhalten. Dabei steht an erster Stelle, die Haustür auch beim kurzen Verlassen gut abzuschließen, am besten zweifach. Ein Zusatzschloss mit Sperrbügel ist ein weiterer Schutz, wenn man in der Wohnung ist.
Zudem raten die ARAG Experten zu geprüften und zertifizierten, einbruchhemmenden Türen und Fenstern nach DIN-EN 1627 mit Widerstandsklasse 2, da sie Schraubendrehern und typischen Einbruchswerkzeugen standhalten. Wer Roll- oder Klappläden vor Fenstern und Türen hat, sollte sie stets herunterlassen bzw. schließen, wenn Haus oder Wohnung über einen längeren Zeitraum verlassen werden. Eine automatische Steuerung kann darüber hinaus in Urlaubszeiten dabei helfen, den Eindruck zu erwecken, es wäre jemand zu Hause.
Wer Gartengerät während der Wintermonate in Gartenhütten oder -schuppen lagert, sollte diese Räume einbruchssicher machen oder mit zusätzlichen Schlössern versehen, denn sonst haben Einbrecher eine wunderbare Palette an diversem Hebelwerkzeug zur Verfügung. Auch hochwertige Geräte selbst oder der teure Grill überwintern am besten in gut gesicherten Kellerräumen.
Wie verhält man sich richtig bei einem Einbruch?
Jeder Einbruch ist anders und hat unterschiedliche Ausgangslagen. Deshalb spielen die ARAG Experten drei unterschiedliche Szenarien durch. Einbruch mit Tätern noch am Tatort: Werden die Täter bei der Rückkehr vor Ort überrascht, ist es wichtig, sich bemerkbar zu machen und das Gebäude zu verlassen oder gar nicht erst zu betreten. Einbrecher vermeiden in der Regel den Kontakt mit Bewohnern und versuchen schnell zu fliehen. Das Verhalten sollte darauf ausgerichtet sein, die Täter nicht zu bedrängen oder ihnen womöglich den Fluchtweg zu versperren. Die Täter sollten keinesfalls verfolgt oder angegriffen werden. Wichtiger ist, möglichst schnell die Polizei zu informieren und sich das äußere Erscheinungsbild der Täter, Informationen über Fahrzeuge oder Fluchtrichtungen zu merken, um so bei der späteren Aufklärung behilflich zu sein.
Einbruch ohne Täter vor Ort: Wenn festgestellt wird, dass ein Einbruch stattgefunden hat, ist es ebenfalls ratsam, das Haus oder die Wohnung sofort zu verlassen. Dies dient der Sicherung möglicher Spuren für die Polizei und der eigenen Sicherheit.
Einbruch in Anwesenheit: Für diesen Fall empfiehlt es sich, immer ein Mobiltelefon griffbereit zu haben, um umgehend die Polizei zu informieren; das gilt auch und vor allem nachts. Gleichzeitig sollte man Lärm machen oder Licht einschalten, um Einbrechern zu signalisieren, dass sie nicht unbemerkt geblieben sind. Auch hier raten die ARAG Experten dringend zu defensivem Verhalten und eine Konfrontation mit den Tätern zu vermeiden. Der Eigenschutz hat oberste Priorität. Bei einem Überfall oder Einbruch ist Notwehr eine natürliche Reaktion.
Was ist direkt nach einem Einbruch zu tun?
Nachdem die Polizei informiert wurde, darf der Tatort nicht verändert werden. Sind Fenster oder Türen allerdings zerstört, müssen sie sofort gesichert werden, um weiteren Ärger zu vermeiden. Schäden müssen umgehend der Versicherung gemeldet werden. Die ARAG Experten raten, dabei gestohlene Gegenstände zu dokumentieren; falls vorhanden, können auch Fotos für eine Inventarliste hilfreich sein.
Wie wird der Schutz gegen Einbruch gefördert?
Förderprogramme des Bundes und der Länder unterstützen Maßnahmen zum Schutz vor Einbrüchen finanziell. Mieter benötigen nach Auskunft der ARAG Experten bei größeren Maßnahmen die Zustimmung ihres Vermieters. Die Förderung kann in Form von Investitionszuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen erfolgen. Zusätzlich können Tilgungszuschüsse beantragt werden. Die Fördermittel sind über die KfW-Bankengruppe oder das Einbruchschutzprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, das Sie in der Förderdatenbank des Bundes finden, erhältlich.
Welche Versicherung hilft nach einem Einbruch?
Nach einem Einbruch hilft die Hausratversicherung. Sie bietet in der Regel Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Darüber hinaus sind laut ARAG Experten Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel versichert. Gute Hausratversicherungen warten mit einem ganzen Bündel an zusätzlichen Angeboten auf, bis hin zur psychologischen Soforthilfe nach einem Einbruch oder Raub. Aus gutem Grund: Die psychische Belastung nach einem Einbruch ist meist genauso schwerwiegend wie der materielle Schaden. Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) belegt, dass sich fast die Hälfte der Einbruchsopfer in ihrer eigenen Umgebung dauerhaft unsicher fühlen. 20 Prozent leiden sogar langfristig unter Angstzuständen.
Wann haben Betroffene keinen Leistungsanspruch?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Hausratversicherung in der Regel nur dann zahlt, wenn eindeutige Einbruchspuren nachgewiesen werden können. In einem konkreten Fall hatten sich die Langfinger in einer Garage bedient. Einbruchspuren gab es keine. Zudem konnte das Diebstahlopfer nicht beweisen, dass das Garagentor abgeschlossen war. So lag hier lediglich ein einfacher Diebstahl vor und der war in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen (Oberlandesgericht Dresden, Az.: 4 U 161/21).
Auch Fahrlässigkeit in puncto Schlüsselaufbewahrung kann dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt. In einem konkreten Fall hatte ein Mann während eines Termins seine Aktentasche samt Haustür- und Tresorschlüssel im Auto gelassen. Das Auto wurde aufgebrochen und die Diebe freuten sich über die Beute, vor allem aber über die Adresse des Mannes, die sie auf Rechnungen in der Aktentasche fanden. Auf dem Einbruchsschaden in seinem Haus in Höhe von 64.000 Euro blieb der Mann sitzen, denn die sogenannte erweiterte Schlüsselklausel in Hausratversicherungsverträgen erwartet von Versicherungsnehmern eine gewisse Sorgfalt. Diese hat der Mann nach Einschätzung der ARAG Experten nicht walten lassen und es den Dieben zu leicht gemacht (Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 118/22).
Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…
Was man aus rechtlicher Sicht zur Notwehr wissen muss:
https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/privatrechtsschutz/selbstverteidigung-notwehr-legal/
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