Die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) wirkt sich auf den Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler (jetzt: Stellantis) aus. Das Oberlandesgericht Koblenz hat Fiat am 28. September 2023 zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises verurteilt (Az.: 6 U 1740/22). In dem streitgegenständlichen Wohnmobil Grand Canyon 2016 von Hymercar war mit dem Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit orientierte sich das OLG an Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023. Der BGH hatte die Hürden für erfolgreiche Klagen gesenkt. Die Rechtsprechung sieht vor, dass bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller Ansprüche der Verbraucher auf Schadensersatz rechtfertigt. Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren führte, rät WoMo-Eigentümer zur kostenlosen Erstberatung im Online-Check. Noch nie standen die Chancen auf Schadensersatz so gut wie aktuell. Mehr Infos zu den Entwicklungen am BGH gibt es auf unserer Website.

OLG: Unzulässige Abschalteinrichtung in Hymercar-Wohnmobil

Seit Sommer 2020 schwelt Diesel-Abgasskandal von Fiat-Chrysler. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt. Vor allem Wohnmobile sind vom Skandal betroffen, da die meisten Hersteller auf den Fiat Ducato als Basisfahrzeug vertrauen. Der Fiat-Diesel Multijet soll mit verschiedenen unzulässigen Abschalteinrichtungen die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten und nicht im normalen Straßenverkehr. Bei den Abschalteinrichtungen handelt es sich um einen sogenannten Timer, der nach 21 Minuten die Abgasreinigung ausschaltet, und das Thermofenster, das die Abgasregulierung von der Außentemperatur abhängig steuert. Am Oberlandesgericht Koblenz ist jetzt der Hersteller zu Schadensersatz verurteilt worden. Die Diesel-Kanzlei. Dr. Stoll & Sauer fasst das Verfahren kurz zusammen:

  • Der Kläger kaufte sein Wohnmobil im September für 58.080 Euro. Es handelt sich um das Wohnmobil Grand Canyon 2016 des Herstellers Hymercar auf Basis eines Fiat Ducato mit einem 3.0-Liter-Dieselmotor von. Der Motor (F1CE3481E) verfügt über die Abgasnorm Euro 5.
  • Ursprünglich hatte der Kläger die eine Preisminderung von 25 Prozent gefordert. Das Landgericht Trier wies die Klage jedoch ab.
  • In der Berufungsinstanz hatte der Kläger teilweise Erfolg. Das OLG Koblenz wertete das verbaute Thermofenster als eine unzulässige Abschalteinrichtung, die nicht dem Schutz des Motors dient. Das Gericht orientierte sich an der BGH-Entscheidung vom 26. Juni 2023 und sprach dem Kläger 5 Prozent des Kaufpreises als Schadensersatz zu – also 2904 Euro. Der BGH hatte in dieser Entscheidung einen sogenannten Differenzschaden zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises vorgegeben, sofern die unzulässige Abschalteinrichtung fahrlässige eingebaut worden war.
  • Die Richter des OLG Koblenz kamen zu dem Schluss, dass die Abschalteinrichtung fahrlässig installiert war. Der vom BGH angedachte Differenzschaden sei eingetreten. Das Gericht entschied auf 5 Prozent Schadensersatz, weil es davon ausgeht, dass mit dem Thermofenster nur eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden war. Einen Nutzungsersatz für Fiat gewährte das Gericht nicht.
  • Das OLG hat keine Revision zugelassen. Damit ist das Urteil faktisch rechtskräftig.

Hat Fiat im Diesel-Abgasskandal auch fahrlässig gehandelt?

Der BGH hat am 26. Juni 2023 ein neues Kapital im Diesel-Abgasskandal der Automobilindustrie aufgeschlagen. Die Hürden für erfolgreiche Diesel-Klagen senkte der BGH in drei Musterverfahren gegen Audi, VW und Mercedes erheblich. Bereits der Nachweis fahrlässigen Handelns genügt seitdem für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Noch bis zum Juni 2023 beharrte der BGH im Diesel-Abgasskandal auf den Nachweis von Vorsatz und Sittenwidrigkeit der Autohersteller. Nun lautet im Diesel-Abgasskandal die Formel: fahrlässiger Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung = Schadensersatz. Das Oberlandesgerichte Koblenz und Naumburg haben sich dieser Marschrichtung angeschlossen.

Die juristische Aufklärung geht jedoch weiter: Am 27. November 2023 will der BGH erstmals im Fiat-Abgasskandal verhandeln. Die Diesel-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht fest davon aus, dass der BGH seine Rechtsprechung beibehalten und in dem Verfahren Fiat verurteilen wird. Im Mittelpunkt der Verhandlung wird die Frage nach dem fahrlässigen Verhalten von Fiat erörtert. Dr. Stoll & Sauer vertritt jedoch nach wie vor die Ansicht, dass Fiat auch vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB gehandelt hat. Die Kanzlei hat dazu mehrere Fiat-Verfahren am BGH anhängig. Bei einer Verurteilung aufgrund Vorsatzes und Sittenwidrigkeit ist die komplette Rückabwicklung des Kaufvertrags abzüglich einer Nutzungsentschädigung möglich.

Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer markiert die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei VW, Mercedes und FCA/Stellantis in den letzten Monaten einen bedeutenden Fortschritt, begleitet von zahlreichen Urteilen am Europäischen Gerichtshof (EuGH) und am Bundesgerichtshof (BGH). Der Skandal ist noch nicht abgeschlossen, aber die Aussichten auf Schadensersatz sind deutlich gestiegen. Aus diesem Grund empfiehlt die Kanzlei Verbrauchern, die vom Abgasskandal betroffen sind, sich rechtlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen. 

 

 

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Erb-, Versicherungs-, Sozial-, Wohn- und Mieteigentums- , Handels- und Gesellschafts- sowie Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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