Derzeit bahnt sich eine veritable Katastrophe in der ambulanten medizinischen Versorgung an. Durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom Montag der letzten Woche ist die Besetzung der ärztlichen Bereitschaftsdienste in vielen Regionen Deutschlands in Gefahr. Das Urteil legt nahe, dass sog. Poolärzte, die Bereitschaftsdienste im Auftrag der kassenärztlichen Vereinigung übernehmen, sozialversicherungspflichig sind. Damit kommen hohe Kosten auf die Vertragsärzte zu. Die kassenärztlichen Vereinigungen in Niedersachsen, Baden-Württemberg, im Saarland und in Rheinland-Pfalz haben bereits die Reißleine gezogen und die Poolärzte freigestellt. Damit gibt es große Lücken im Dienstplan. Einige Bereitschaftsdienstpraxen wurden kurzerhand geschlossen.

Die Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) weist im Angesicht des drohenden Sicherstellungsversagens im ärztlichen Bereitschaftsdienst darauf hin, dass nach den Heilberufegesetzen der Länder prinzipiell alle approbierten Ärzte die Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst haben – also auch für Gesundheitsminister Lauterbach und alle anderen Ärzte, die im Bundestag oder Landtag ihr Mandat ausüben.

Lauterbach hatte erst im Jahr 2010 seine Approbation beantragt und erhalten – über 20 Jahre nach seinem dritten Staatsexamen. Böse Zungen behaupten, dass er damit die Ableistung des Ausbildungsabschnittes „Arzt im Praktikum“ vermeiden wollte, die kurz zuvor abgeschafft wurde.

„Gesundheitsminister Lauterbach muss im Angesicht dieser Versorgungskatastrophe zumindest seiner Dienstpflicht als approbierter Arzt nachkommen,“ fordert Ilka Enger, Internistin und Vorsitzende der IG Med. „An vielen der derzeit herrschenden Probleme in der medizinischen Versorgung ist Minister Lauterbach in seiner langjährigen gesundheitspolitischen Tätigkeit mitverantwortlich. Hier hätte er die Gelegenheit, einmal Teil der Lösung und nicht das Problem zu sein.“

Bereits im Vorfeld des Urteils haKen ärztliche Funktionäre sowohl Bundessozialminister Heil, aber auch Gesundheitsminister Lauterbach, beide SPD, davor gewarnt, was es bedeuten könnte, wenn für die Poolärzte eine Sozialversicherungspflicht festgestellt wird. Es besteht eine akute Gefahr für die Versorgung der Bevölkerung außerhalb der Sprechstunden. Beide Minister ignorieren auch jetzt noch die Auswirkungen des Urteils und wollen erstmal abwarten, ob und wie die Kassenärzte die Versorgungslücken austarieren.

„Leider werden die Engpässe bei Fiebersäften und Antibiotika noch immer ignoriert, der Gesundheitsminister sollte sich endlich seiner Verantwortung für die medizinische Versorgung der Bevölkerung stellen, anstatt eine völlig überteuerte Digitalisierung ohne Mehrwert für Patienten und Therapeuten erzwingen zu wollen,“ kritisiert Steffen Grüner, 2. Vorsitzender der IG Med, die bisherige gesundheitspolitische Bilanz des Ministers. „Leuchtturmprojekte wie regionale Gesundheitszentren, ePA, eAU oder Gemeindeschwestern sind zu teuer, laufen ins Leere – das Geld hierfür wäre bei den Primärversorgern viel besser aufgehoben, welche tatsächlich noch die Versorgung der Bevölkerung weiterhin garantieren. Wir erinnern hier an die über 8 -16 Milliarden Euro für die dysfunktionale Telematkinfrastruktur – Geld, welches in Praxen, Apotheken und Kliniken besser aufgehoben wäre.“

Die IG Med fordert den Minister erneut auf, endlich seinen Elfenbeinturm in der Mauerstraße zu verlassen und mit den Leistungsträgern in der medizinischen Versorgung gemeinsam Lösungen für die desaströse Entwicklung im Gesundheitswesen zu finden.

„Die Gesprächsverweigerung des Ministers muss endlich ein Ende haben,“ erklärt Enger. „Vielleicht würden ja Dienste in Bereitschaftspraxen oder im Fahrdienst zu einem Erkenntnisgewinn bei Karl Lauterbach führen.“

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