Hat der Anbieter von Online-Glücksspielen nicht die in Deutschland erforderliche Lizenz, haben Spieler gute Chancen ihre Verluste zurückzuholen. Das gilt unabhängig davon, ob die Verluste vor oder nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags zum 1. Juli 2021 angefallen sind. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Münster vom 24. Oktober 2023. Das Gericht entschied, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust in Höhe von rund 14.500 Euro vollständig zurückzahlen muss.

Zum 1. Juli 2021 wurde aus dem grundsätzlichen Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Heißt, dass die Veranstalter von Glücksspielen im Internet eine Lizenz erhalten können, um ihre Online-Glücksspiele auch in Deutschland anbieten zu dürfen. „Das heißt aber auch, dass ohne eine solche Genehmigung die Online-Glücksspiele weiter verboten sind und die Spieler ihre Verluste zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem LG Münster hatte der Spieler zwischen Januar 2020 und November 2021 – und somit vor und nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags – über eine deutschsprachige Internetdomain der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. In diesem Zeitraum verlor er insgesamt rund 14.500 Euro. „Da die Betreiberin des Online-Casinos auch nach dem 30. Juni 2021 nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte, haben wir von ihr die vollständige Rückzahlung des Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Münster gab der Klage statt. Online-Glückspiele seien in Deutschland gemäß Glücksspielstaatsvertrag von 2012 grundsätzlich verboten gewesen. In der neuen Fassung des Glücksspielstaatsvertrags von 2021 sei dieses Verbot zwar etwas gelockert und mit einem Erlaubnisvorbehalt verknüpft worden. Da die Beklagte aber bis  zum Ende des streitgegenständlichen Zeitraums nicht über eine in Deutschland gültige Genehmigung verfügte, habe sie sowohl vor als auch nach dem 1. Juli 2021 gegen das Verbot verstoßen. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig und der Kläger habe Anspruch auf Rückzahlung seines Verlusts, entschied das LG Münster.

Das Verbot diene dem Spieler- und Jugendschutz, der Bekämpfung der Spielsucht und verfolge auch den Zweck, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Verträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden, stellte das Gericht klar.

Für den Kläger habe es keine zwingenden Anhaltspunkte gegeben, die für die Illegalität der Online-Glücksspiele sprachen. Deutliche Hinweise dafür habe es auf der Webseite nicht gegeben. Da die Webseite deutschsprachig war, sei vielmehr der Anschein der Legalität vermittelt worden, so das LG Münster. Es sei daher nicht ersichtlich, dass der Kläger wusste, dass Online-Glücksspiele verboten waren oder er sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe. Seine Teilnahme an den illegalen Glücksspielen stehe seinem Rückzahlungsanspruch daher nicht entgegen, führte das LG Münster weiter aus.

„Auch seit dem 1. Juli 2021 müssen die Veranstalter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, um in Deutschland Online-Glücksspiele anbieten zu dürfen. Das ist nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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