Verbraucher haben nur ein einziges Mal das Recht, ein im Fernabsatz abgeschlossenes Abonnement, das anfangs kostenlos ist und sich automatisch verlängert, zu widerrufen. Das heißt, es gibt kein weiteres Widerrufsrecht nach der automatischen Verlängerung. Anderes gilt nach Auskunft der ARAG Experten laut dem Europäischen Gerichtshof nur, wenn nicht hinreichend über die Gesamtkosten des Abos informiert worden sei (Az.: C-565/22)
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