Zur Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz DigiG) im Gesundheitsausschuss (15.11.2023) äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), wie folgt:

„Die Profession Pflege und ihre Leistungen müssen stärker in den Mittelpunkt der Digitalisierung stehen. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, die die Arbeit erleichtern, die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Bürokratie reduzieren.

Der vorliegende Entwurf des Digital-Gesetzes ist ein guter erster Schritt. Allerdings müssen wir die täglichen Abläufe in der Pflege stärker berücksichtigen. Eine digitale Vernetzung und umfassende Interoperabilität spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Besonders im ambulanten Pflegesektor ist es wichtig, dass die Pflege in die digitale Versorgung eingebunden wird. Dafür müssen verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger, eingerichtet werden. Die noch überwiegend analogen Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge müssen zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.

Auch Pflegefachpersonen müssen die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden. Das ist besonders in ländlichen Gebieten von großem Vorteil und ermöglicht sektorenübergreifende Versorgungsprozesse.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die elektronische Patientenakte (ePA). Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Profession Pflege erfasst und ausgelesen werden können. Dadurch wird eine umfassende und personenzentrierte Versorgung sichergestellt. Ein besserer Zugriff auf alle relevanten Daten kann wesentlich zur Qualitätssteigerung beitragen.

Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert.

Die Profession Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden, beispielsweise in das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung von digitalen Strukturen und Prozessen.

Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekte bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden.“

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

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