Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zum Nachtragshaushalt 2021 gefällt und diesen Nachtragshaushalt für nichtig erklärt. Mit diesem Nachtragshaushalt hatte die derzeitige Bundesregierung am Anfang ihrer Amtszeit Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den Energie- und Klimafonds übertragen. Die Union hatte die Klage eingebracht, unter anderem mit dem Argument, dass diese Umwidmung gegen die Vorgaben der Schuldenbremse verstoße. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am ZEW Mannheim und Professor an der Universität Heidelberg, erklärt dazu:

„Dieses Urteil ist aus der Perspektive einer transparenten Haushaltspolitik begrüßen. Die Flucht aus den Kernhaushalten im Bund und in den Ländern war eine Fehlentwicklung, welche die demokratische Kontrolle der Haushalte erschwert. Der Versuch, eine kurzfristige Krise – die Pandemie – für eine längerfristige Verschuldungsmöglichkeit auszunutzen, ist nun gescheitert. Die Politik darf eben nicht einfach eine angebliche Dauerkrise ausrufen, um die Schuldenbremse zu umgehen, so die klare Botschaft aus Karlsruhe. Die Ampelkoalition steht haushaltspolitisch jetzt vor einem selbst verschuldeten Scherbenhaufen. Das Timing des Urteils mitten in den entscheidenden Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2024 ist gut. Zu einem Zeitpunkt, wo die Koalition sogar neue Subventionen an die Gastronomie verteilen wollte, muss sie nun ganz neu nachdenken, wie sie ihre ambitionierte Klimapolitik eigentlich noch finanzieren kann. Grund für Schadenfreude der Union besteht nicht. Die Union hat auf der Landesebene in NRW und Berlin genauso wie die SPD-Regierung in Saarbrücken Sondervermögen auf den Weg gebracht, die nach dem heutigen Urteil ebenfalls eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen, nur dass sich hier noch kein Kläger gefunden hat. Es wird Zeit, dass die deutsche Finanzpolitik auf allen Ebenen wieder die Verfassung respektiert. Mit Sicherheit wird sich nun auch die Debatte über eine Reform der Schuldenbremse intensivieren. Eine Reform der Schuldenbremse mit neuen klar umrissenen Verschuldungsfenstern wäre der bessere Weg als das ständige Austesten der verfassungsrechtlichen Grauzone der Schuldenbremse.“

Über ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH Mannheim

Das ZEW in Mannheim forscht im Bereich der angewandten und politikorientierten Wirtschaftswissenschaften und stellt der nationalen und internationalen Forschung bedeutende Datensätze zur Verfügung. Das Institut unterstützt durch fundierte Beratung Politik, Unternehmen und Verwaltung auf nationaler und europäischer Ebene bei der Bewältigung wirtschaftspolitischer Herausforderungen. Zentrale Forschungsfrage des ZEW ist, wie Märkte und Institutionen gestaltet sein müssen, um eine nachhaltige und effiziente wirtschaftliche Entwicklung der wissensbasierten europäischen Volkswirtschaften zu ermöglichen. Das ZEW wurde 1991 gegründet. Es ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft. Derzeit arbeiten am ZEW Mannheim rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen zwei Drittel wissenschaftlich tätig sind.

Forschungsfelder des ZEW
Altersvorsorge und nachhaltige Finanzmärkte; Arbeitsmärkte und Sozialversicherungen; Digitale Ökonomie; Gesundheitsmärkte und Gesundheitspolitik; Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik; Marktdesign; Umwelt- und Klimaökonomik; Ungleichheit und Verteilungspolitik; Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft.

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