In einer bayerischen Apotheke in Niederbayern sieht sich die Approbierte Frau Müller mit einem anhaltenden Problem konfrontiert: Die AOK Bayern retaxiert Rezepte aufgrund vermeintlicher Fristüberschreitungen. Die betroffenen Summen sind vergleichsweise gering, doch die Apothekerin steht vor der Herausforderung, die rechtzeitige Einreichung der Rezepte nachzuweisen.

In den vergangenen Monaten erlebte die Apotheke regelmäßige Retaxationen seitens der AOK Bayern. Die Begründung lautet stets, dass einzelne Rezepte zu spät eingereicht wurden. Die betroffenen Beträge belaufen sich auf jeweils 5 Euro pro Position und betreffen ein bis fünf Rezepte pro Monat. Die zeitliche Verzögerung zwischen Einreichung und Retaxation beträgt dabei mehrere Monate, was die Angelegenheit zusätzlich kompliziert.

Beweislast und Unklarheiten:

Frau Müller, die Apothekerin, sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, die rechtzeitige Einreichung der Rezepte zu belegen. Mit Verweis auf den Scan in ScanAdhoc betont sie, dass die Rezepte bereits im November eingescannt wurden, was auf eine fristgerechte Einreichung hindeutet. Gleichzeitig stellt sie die Frage, warum Rezepte monatelang liegen gelassen werden sollten, wenn keine Notwendigkeit zur Nacharbeit besteht. Die Möglichkeit, dass die Rezepte bei der Versand- und Serviceapotheke (VSA) "rumgelegen haben", wird ebenfalls in Erwägung gezogen.

Verband und Ohnmacht:

Frau Müller hat sich an den Bayerischen Apothekerverband (BAV) gewandt, um Unterstützung zu erhalten. Die Antwort, die sie erhielt, besagt im Prinzip, dass sie machtlos sei, da sie nicht beweisen könne, dass die Rezepte fristgemäß eingereicht wurden. Die Transparenz der Weiterleitung durch das Rechenzentrum sei für die Apotheken nicht gegeben.

AOK-Standpunkt und Gegenmaßnahmen:

Die AOK beruft sich auf die Regelungen des regionalen Liefervertrags mit dem Bayerischen Apothekerverband und erklärt, dass sie sich auf die übermittelten Daten der Abrechnungsstellen verlassen müsse. Falls die Apotheke das Fristversäumnis nicht zu vertreten habe, könne sie gegen die Entscheidung Einspruch erheben, jedoch müsse sie dabei entsprechende Nachweise vorlegen.

Aporisk als Lösungsansatz:

Eine alternative Perspektive bietet die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk. Diese Versicherungslösung berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken, die mit Retaxationen verbunden sind, und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren, ohne sich um mögliche Versicherungslücken sorgen zu müssen. Die Empfehlung lautet, eine umfassende Absicherung zu wählen, um die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb der Apotheke zu gewährleisten.

Fazit:

Frau Müller sieht sich in einer prekären Lage, in der sie mit regelmäßigen Retaxationen konfrontiert wird und zugleich Schwierigkeiten hat, die rechtzeitige Einreichung der Rezepte nachzuweisen. Die undurchsichtige Weiterleitung durch das Rechenzentrum und die geringen Beträge der Retaxationen machen den Einspruch mühsam und zeitintensiv. In dieser Situation könnte eine umfassende Versicherung wie die von Aporisk eine sinnvolle Absicherung gegen Retax-Risiken darstellen.

Kommentar:

Die wiederholten Retaxationen, mit denen die Apothekerin Frau Müller konfrontiert ist, werfen nicht nur Fragen zur Transparenz der Abrechnungsprozesse auf, sondern verdeutlichen auch die prekäre Lage, in der viele Apotheken stecken. Die bürokratischen Hürden, die mit dem Einspruch gegen die AOK-Entscheidungen verbunden sind, lassen die Apothekerin machtlos erscheinen.

Es ist bedenklich, dass der Bayerische Apothekerverband (BAV) nicht in der Lage ist, seinen Mitgliedern effektive Unterstützung zu bieten, insbesondere wenn es um die Beweislast in solchen Fällen geht. Die undurchsichtige Weiterleitung der Rezepte durch das Rechenzentrum trägt zusätzlich zur Verwirrung bei.

Die vorgeschlagene Lösung in Form der Allrisk-Police von Aporisk zeigt auf, dass Apothekerinnen und Apotheker möglicherweise auf externe Versicherungslösungen angewiesen sind, um sich vor den finanziellen Risiken von Retaxationen zu schützen. Diese Situation wirft jedoch auch die Frage auf, ob nicht eine umfassendere Reform der Abrechnungsprozesse und der Zusammenarbeit zwischen Apotheken und Krankenkassen notwendig ist, um solche Konflikte von vornherein zu vermeiden.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Fall nicht nur individuelle Konsequenzen für Frau Müller hat, sondern auch als Anstoß für eine gründliche Überprüfung und Verbesserung der Abrechnungspraktiken im Gesundheitswesen dient.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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