Der Deutsche Bundestag beschließt heute in zweiter und dritter Lesung die Einführung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) sowie Änderungen am Baugesetzbuch (BauGB). Die Beschlüsse sehen für die Bioenergie umfangreiche Verbesserungen gegenüber dem WPG-Kabinettsentwurf und den bestehenden BauGB-Regelungen vor. Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, kommentiert:

„Mit den heutigen Beschlüssen zum Wärmeplanungsgesetz und zur Änderung des Baugesetzbuchs hat der Bundestag ein klares Zeichen pro Bioenergie gesetzt. Im Wärmeplanungsgesetz wurde der von der Bundesregierung geplante Deckel für die Anrechnung von Biomassewärme in Wärmenetzen deutlich entschärft: So sind jetzt alle Wärmenetze mit einer Trassenlänge von unter 50 Kilometern sowie alle heute bestehenden Bioenergieanlagen vom Biomassedeckel ausgenommen. Zwar sind ordnungsrechtliche Begrenzung des Biomasseeinsatzes grundsätzlich nicht sinnvoll, doch ist von der Regelung nun de facto nur ein kleiner Teil der Wärmenetze überhaupt betroffen. Die Ausnahme bestehender Bioenergieanlagen garantiert zudem Bestandsschutz und sorgt dafür, dass die Bioenergie auch in Wärmenetzen, die dem Biomassedeckel unterliegen, noch ausgebaut werden kann. Damit hat der Bundestag die Einwände der Bioenergieverbände gegen den Biomassedeckel berücksichtigt.

Auch ist sehr zu begrüßen, dass im Baugesetzbuch die Zusammenfassung von Biogasanlagen für eine gemeinsame Gasaufbereitung sowie der Einsatz von Reststoffen erleichtert werden. Zwar ist nicht verständlich, warum diese an sich sehr guten Regelungen nur bis 2028 gelten sollen. Nichtsdestotrotz handelt es sich auch bei den befristeten Regelungen um einen richtigen Schritt auf dem Weg zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Abschaffung von Hürden und Hemmnissen für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Regierungsparteien müssen diesen Weg konsequent weiter beschreiten und weitere regulatorische Hemmnisse für die energetische Biomassenutzung beseitigen.

Um den Beitrag der Bioenergie zur Defossilisierung von Gebäuden und Wärmenetzen zu erhalten und weiter auszubauen, müssen über die heutigen Beschlüsse hinaus auch die Rahmenbedingungen für biogene Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) verbessert werden. Dazu gehört insbesondere eine wirtschaftliche Anschlussregelung, ausreichende Ausschreibungsvolumina, neue Anreize zur Flexibilisierung von Biogasanlagen sowie ein adäquates Ausschreibungsdesign für Biomasse und Biomethan. Auch muss die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nun entsprechend den Änderungen im WPG angepasst werden. Der aktuell sich im BEW befindliche Biomassedeckel darf so nicht bestehen bleiben.“

Die Vorschläge der Bioenergieverbände zur Überarbeitung des EEG 2023 sind auf der Homepage des Hauptstadtbüro Bioenergie abrufbar.  

Über die Bioenergieverbände

Im „Hauptstadtbüro Bioenergie“ bündeln vier Verbände ihre Kompetenzen und Ressourcen im Bereich Energiepolitik: der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), der Deutsche Bauernverband e.V. (DBV), der Fachverband Biogas e.V. (FvB) und der Fachverband Holzenergie (FVH). Gemeinsam bilden sie die gesamte Bioenergiebranche ab von Land- und Forstwirten, Anlagen- und Maschinenbauern, Energieversorgern bis hin zu Betreibern und Planern. Das Hauptstadtbüro Bioenergie verleiht den vielen unterschiedlichen Akteuren und verschiedenen Technologien der Bioenergiewirtschaft eine gemeinsame starke Stimme gegenüber der Politik. Insbesondere in den Sektoren Strom und Wärme setzt es sich technologieübergreifend für die energiepolitischen Belange seiner Trägerverbände ein. Im Kontakt mit politischen Entscheidungsträgern kann das Hauptstadtbüro Bioenergie auf ein breites Unterstützernetzwerk zurückgreifen und kooperiert insbesondere mit dem Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

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