Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die hessischen Kliniken auf ihrer Sitzung am 25.11.2023 dazu aufgefordert, Physician Assistants (PA) nur gemäß dem von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung entwickelten Delegationsmodell einzusetzen*. In jedem Fall müsse die medizinische Weisungsbefugnis bei einem Arzt oder einer Ärztin der Abteilung liegen, in der die PAs eingesetzt sind. Die Delegierten betonten, dass ärztliche Leistungen nur bei geeigneter Qualifikation der PAs in Delegation erbracht werden könnten. Eine Delegation ärztlicher Leistungen sei abzulehnen.

Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in keinem Fall durch die Tätigkeit von PAs behindert oder verzögert werde. Auch müsse gewährleistet sein, dass die durch den zur Weiterbildung ermächtigen Arzt/Ärztin weiterzubildenden Ärztinnen  und Ärzte jederzeit die in der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Eingriffe, Methoden und Untersuchungen in der vorgesehenen Zeit erlernen könnten.

Insbesondere bei Operationen, aber auch bei invasiven Maßnahmen (Anlage von zentralen Venenkatheter (ZVKs), Endoskopien, Intubation etc.)sei sicherzustellen, dass ärztliche Weiterbildung stattfinde. Die Delegiertenversammlung erklärte, dass der Einsatz von Physician Assistants auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung entlasten solle. Keinesfalls dürfe er dazu führen, dass sich Weiterbildungszeiten verlängerten.

*Beim Physician Assistant (PA) handelt es sich um einen medizinischen Assistenzberuf. Die Ärztin, der  Arzt überträgt dem PA delegierbare Aufgaben und wird so für seine/ihre Aufgaben entlastet und unterstützt.

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