Darüber hinaus müsse sichergestellt werden, dass die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten in keinem Fall durch die Tätigkeit von PAs behindert oder verzögert werde. Auch müsse gewährleistet sein, dass die durch den zur Weiterbildung ermächtigen Arzt/Ärztin weiterzubildenden Ärztinnen und Ärzte jederzeit die in der Weiterbildungsordnung vorgesehenen Eingriffe, Methoden und Untersuchungen in der vorgesehenen Zeit erlernen könnten.
Insbesondere bei Operationen, aber auch bei invasiven Maßnahmen (Anlage von zentralen Venenkatheter (ZVKs), Endoskopien, Intubation etc.)sei sicherzustellen, dass ärztliche Weiterbildung stattfinde. Die Delegiertenversammlung erklärte, dass der Einsatz von Physician Assistants auch Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung entlasten solle. Keinesfalls dürfe er dazu führen, dass sich Weiterbildungszeiten verlängerten.
*Beim Physician Assistant (PA) handelt es sich um einen medizinischen Assistenzberuf. Die Ärztin, der Arzt überträgt dem PA delegierbare Aufgaben und wird so für seine/ihre Aufgaben entlastet und unterstützt.
Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de