Der 1. Platz beim Forschungspreis „experimentelle Forschung“ der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) geht in diesem Jahr an ein Forschungsteam der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie des Universitätsklinikums Dresden. Das Team um Raphael Theilen (Foto) untersuchte in einem Experiment mit Hausschweinen, wie verschiedene Einstellungsparameter bei mechanischer Beatmung auf die Lungenentzündung bei akutem Lungenversagen (ARDS) zusammenwirken. Bekannt ist, dass mechanische Beatmung, vor allem auf lange Sicht, Organschäden hervorrufen kann. „Die Studienergebnisse des Preisträger-Projektes bringen wichtige neue Erkenntnisse, die dazu beitragen können, die mechanische Beatmungsleistung im Sinne des Patienten-Outcomes zu verbessern“, sagte der Co-Kongresspräsident Klaus Notz bei der Preisverleihung im Rahmen der heutigen Eröffnungsveranstaltung auf dem Jahreskongress DIVI23 in Hamburg. Der Preis ist mit 4.000 Euro dotiert.

„Wir haben schon früher Versuche zum Themenkomplex Beatmungsleistung und Inflammation durchgeführt. Aber nie mit so vielen Daten wie jetzt in diesem zusammengefassten Projekt“, erklärt Raphael Theilen. 60 anästhetisierte Hausschweine aus drei randomisiert kontrollierten Studien wurden dafür untersucht. Das ARDS wurde künstlich bei ihnen herbeigeführt und physiologische Messungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt. Als Marker für das Entzündungsgeschehen in den Schweinelungen wurde die Aktivität von bestimmten weißen Blutkörperchen zur Immunabwehr, den neutrophilen Granulozyten, gemessen. Mit verschiedenen Formeln berechnete das Forschungsteam schließlich den Zusammenhang zwischen der mechanischen Beatmungsleistung und dem Entzündungsgeschehen in der Lunge. Ein Formel-Faktor dabei war der sogenannte positive end-exspiratorische Druck (PEEP), der durch das Beatmungsgerät am Ende der Ausatmung erzeugt wurde. Bei den verschiedenen Formelberechnungen stellte sich heraus: Wenn der Faktor PEEP nicht berücksichtigt wurde, konnte die mechanische Beatmungsleistung mit der Lungenentzündung assoziiert werden – wenn er berücksichtigt wurde, dagegen nicht.

Zukunftsperspektive: Lungenentzündungen vermeiden und Beatmungszeiten verkürzen

Ein einfacher linearer Zusammenhang „mehr mechanische Beatmungsleistung führt zu mehr Entzündung“ lässt sich also bisher nicht bestätigen. Es kommt darauf an, mit welchen Parametern die Beatmungsleistung genau berechnet wird. Dafür gibt das Gewinnerprojekt wertvolle Erkenntnisse, die es nun in weiteren Studien zu spezifizieren gilt. Mit Blick in die Zukunft sagt Raphael Theilen: „Wünschenswert wäre, wenn wir bald aus den Beatmungsdaten einen konkreten Entzündungswert berechnen könnten – um idealerweise die Beatmung so einstellen zu können, dass die Entzündung verhindert wird, Beatmungszeiten verkürzt werden und Patienten ein besseres Outcome haben.“

Über den DIVI-Forschungspreis

Der DIVI-Forschungspreis, auch bekannt als Posterwettbewerb, wird jährlich im Rahmen des DIVI-Kongresses verliehen. Als wissenschaftliche Fachgesellschaft möchte die DIVI damit der methodischen Diskussion einen höheren Stellenwert einräumen. Die jeweils vier besten Abstracts aus den Bereichen klinische und experimentelle Medizin werden von einer Expertenjury vor dem Kongress bewertet und ausgewählt. Die beiden Sieger erhalten 4.000 Euro, die zweiten 2.000 Euro und die Plätze 3 und 4 jeweils 1.000 Euro.

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 4.300 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

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