Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November die Umwidmung ungenutzter Corona-Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die Folgejahre für verfassungswidrig erklärt. Mit diesem Grundsatzurteil fehlen nicht nur akut Finanzmittel, die für den klimafreundlichen Umbau des deutschen Energie- und Wirtschaftsstandorts fest eingeplant waren. Es stellt auch grundsätzlich weitere Sondertöpfe im Bund und den Ländern infrage, mit welchen ähnliche Transformationsaufgaben und auch die Entlastung von Verbraucher:innen finanziert werden sollten – wie etwa den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der zur Finanzierung der Energiepreisbremsen genutzt wurde. Angesichts dieser schwierigen Gemengelage warnen die unabhängigen Öko-Energieversorger naturstrom, Green Planet Energy, EWS Schönau und Bürgerwerke davor, Klimaschutzimpulse zurückzunehmen. Stattdessen sollte die notwendige Anpassung der Haushaltsplanung als Chance genutzt werden, ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit zu verbinden.
Dr. Kirsten Nölke, Vorständin bei der naturstrom AG, nimmt zu den aktuellen Entwicklungen Stellung: „Es ist gut, dass die Gegenfinanzierung der Energiepreisbremsen für 2023 nun gesichert wird. Die zunächst diskutierte Verlängerung der Regelung wäre zwar ein willkommener Schutzschirm für die Verbraucher:innen, ist angesichts der Entspannung auf den Energiemärkten aber verzichtbar. Unbedingt garantiert werden müssen hingegen die bereits quer durch die Energiewirtschaft eingeplanten Zuschüsse zu den Netzentgelten wie auch die verabredete Verlängerung der Mehrwertsteuerabsenkung auf Gas. Und auch dauerhaft brauchen Bürger:innen, Kommunen und Wirtschaft stabile Rahmenbedingungen für den Umbau auf eine moderne, klimafreundliche Energieversorgung. Die geplante und richtige Unterstützung bei dieser Transformation, etwa über die mühsam ausgehandelten Förderprogramme für die kommunale Wärmeplanung, regeneratives Heizen oder nachhaltige Wärmenetze, muss dauerhaft Bestand haben. Egal ob die Lösung am Ende Reform der Schuldenbremse, Notstandsverkündung oder neue Einnahmen heißt – der eingeschlagene Pfad, in die Zukunft zu investieren, muss unbedingt weiterverfolgt werden.“
Sönke Tangermann, Vorstand bei der Green Planet Energy eG, zeigt zukunftsfähigen finanziellen Handlungsspielraum auf: „Der Abbau umweltschädlicher Subventionen spart Geld und CO2. Der Staat gibt auch heute noch Milliarden für umweltschädliche Subventionen aus. Das zeigt auch die aktuelle Analyse des FÖS. Und das, obwohl der Abbau im Koalitionsvertrag längst beschlossen ist. Solche Fehlanreize sind vollkommen kontraproduktiv. Ob Dieselprivileg, vergünstigte Kerosinsteuer oder Kohlesubventionen: Durch den Abbau könnte problemlos genug Geld zusammenkommen, um die aktuelle Finanzierungslücke auszugleichen – und gleichzeitig würden so sinnvolle ökonomische Steuerungssignale geschaffen werden, die den CO2-Austoß senken.“
Eine aktuelle Analyse des FÖS zeigt die Handlungsspielräume auf: Der KTF-Lücke von insgesamt 60 Milliarden Euro über die nächsten Jahre, von denen 18 Milliarden 2024 fehlen, stehen kurzfristig abbaubare umweltschädliche Subventionen von jährlich knapp 24 Milliarden Euro gegenüber. Es bliebe sogar noch Handlungsspielraum für Priorisierungen. Die Öko-Energieversorger sehen insbesondere Subventionen für fossile Kraftstoffe, Unterstützungsgelder für die Kohlewirtschaft sowie das Dienstwagenprivileg als hochproblematisch. Eine Abschaffung allein dieser Posten im Haushalt 2024 könnte die Lücke im KTF schon massiv reduzieren – ganz ohne Kürzungen bei Sozialausgaben oder Zukunftsinvestitionen.
Die aktuelle finanzpolitische Herausforderung sollte auch über den Subventionsumbau hinaus als Chance für eine konsequente und nachhaltige Finanzpolitik genutzt werden, betont Sebastian Sladek, Vorstand der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG. „Der derzeitige CO2-Preis bildet bei weitem nicht die realen Kosten klimaschädlichen Handelns ab, wodurch dies auch noch gefördert wird. Die jetzige Ausnahmesituation eröffnet Möglichkeiten, um den deutschen CO2-Preis zu stärken und sowohl einen verlässlichen als auch ambitionierten CO2-Preispfad für die nächsten Jahre festzulegen. Zusätzliche Einnahmen sollten sowohl für die Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft, aber vor allem für einen sozialen Ausgleich genutzt werden. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, das Klimageld so schnell wie möglich einzuführen. Denn eins ist klar: sozialverträglicher Klimaschutz gelingt nur, wenn wir Bürger:innen mitnehmen, sinnvoll entlasten und ihnen geeignete Anreize für nachhaltiges Handeln geben.“
Entscheidend für den Weg zu mehr Klimaschutz und zu mehr finanzpolitischer Stabilität ist dabei ein weiterer und idealerweise bürgergetriebener Ausbau Erneuerbarer Energien, meint Felix Schäfer, Vorstand der Bürgerwerke eG: „Das aktuelle Haushaltsloch ist vor allem ein fossiles: die Energiepreiskrise ist durch die explodierten Kosten von insbesondere Gas, aber auch Kohle, ausgelöst worden. Die Marschroute für die nächsten Jahre muss daher sein: Schnell mehr Wind- und Solaranlagen errichten. Das erhöht die Versorgungssicherheit und verringert die Energiekosten. Gerade wenn Bürger:innen oder auch Unternehmen selbst diesen Ausbau vorantreiben, können sie in direkten, gemeinschaftlichen Versorgungsmodellen die Preise für den eigenen Strombezug stabilisieren. Die bisher im KTF angelegte Absicherung des Erneuerbaren-Ausbaus muss daher trotz der aktuellen haushaltspolitischen Turbulenzen auch in den nächsten Jahren eine verlässliche Größe bleiben.“
Bei den Bürgerwerken haben sich mehr als 50.000 Menschen und über 100 Energiegenossenschaften aus ganz Deutschland zusammengetan, um die Energiewende voranzubringen. Als unabhängiger Ökostrom-Versorger liefern wir deutschlandweit Bürgerstrom aus Sonnen-, Wind- und Wasserkraft und nachhaltiges BürgerÖkogas. Unser Ziel: eine erneuerbare, regionale und selbstbestimmte Energieversorgung in Bürgerhand.
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