6.600 schweinehaltende Betriebe in Westfalen-Lippe, einer der viehhaltungsstärksten Regionen Deutschlands, sind mit Blick auf die Zukunft der Tierhaltung weiterhin in Wartestellung. Mit dem Programm zum Umbau der Tierhaltung werden zwar grundsätzlich Voraussetzungen für den Stallumbau,
-anbau oder -neubau geschaffen, problematisch ist jedoch, dass etwa durch Ställe mit Außenklima und Auslauf zusätzliche Emissionen entstehen, die im Zuge des Umweltrechts bisher nicht genehmigungsfähig sind. „Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist dringend erforderlich, um überhaupt
Änderungen vorhandener Stallbauten hin zu mehr Tierwohl realisieren zu können, denn eine Privilegierung oder Abweichung von den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Sinne einer Verbesserungsgenehmigung für Tierwohlställe ist nach wie vor nicht gegeben. Tierwohl und Emissionsschutz – beide in der Verfassung festgeschrieben – müssen unweigerlich miteinander in Einklang gebracht werden. Vor allem die rechtssichere Auslegung der TA Luft ist die Voraussetzung dafür, dass unsere Betriebe mit Tierhaltung ihre Ställe hinsichtlich mehr Tierwohl öffnen können“, so Hubertus Beringmeier.
Im Bereich Pflanzenbau haben die auf umweltpolitischer Ebene diskutierte Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die Naturwiederherstellungsverordnung und die generelle Schutzgebietsausweisung massive Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Höfen und Feldern wirtschaften.
„Umwelt- und Naturschutz werden von uns Landwirtinnen und Landwirten nicht nur unterstützt, sondern maßgeblich mitgetragen. Der Schutz der Biodiversität etwa ist die Grundlage für das Wirtschaften auf unseren Höfen. Gerade deshalb brauchen wir den Schulterschluss zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz und werben bei der Politik für kooperative Ansätze, denn Umwelt und Naturschutz funktionieren nur mit uns Landwirten. Pauschale Pflanzenschutzverbote lehnen wir entschieden ab“, stellt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier mit Blick auf die Umweltministerkonferenz heraus.
Zum Schutz von Weidetieren fordert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband die unverzügliche und unbürokratische Entnahme von „Problemwölfen“ nach geltendem Naturschutzrecht in den Ländern.
Außerdem ist ein grundsätzliches Umdenken der Politik dringend geboten. „Beim Wolf sind alle Kriterien zur Anerkennung des günstigen Erhaltungszustands als erfüllt anzusehen. Dies muss die Grundlage für ein aktives Bestandsmanagement sein. Nur mit einer gezielten Regulierung ist ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf möglich. Die von Umweltministerin Lemke vorgestellten Ansätze bleiben nur ein erster Schritt, insgesamt aber tragen sie den Anforderungen an eine sichere Weidetierhaltung weiterhin keine Rechnung.“ Die Tierhalterinnen und Tierhalter in Westfalen-Lippe sehen sich in der alleinigen Verantwortung für die Konfliktlösung. „Die Forderung nach immer mehr Herdenschutzzäunen ist problematisch, weil diese grundsätzlich keine Problemlösung darstellen. Belegt wird dies durch das vielfache Überspringen hoher Zäune, gefolgt von Nutztierrissen durch Wölfe am Niederrhein. Außerdem ist zu bedenken, dass ein Herdenschutz bei Rindern in Weidehaltung schlicht unmöglich ist. Vielmehr wäre eine aktive Regulierung des Wolfsbestandes erforderlich“, so Hubertus Beringmeier im Gespräch mit NRW-Umweltminister Oliver Krischer.
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