Dem Management der fox e-mobility AG wurden Details zu den Gründen für die Verschiebung der geplanten Transfertermine mitgeteilt (siehe Ad-hoc-Meldung von heute).

Diese Details lauten wie folgt:

Offenbar werden Auslandsinvestitionen aufgrund der finanziellen Lage der koreanischen Wirtschaft und der jüngsten hohen Verluste koreanischer Pensionsfonds und Vermögensverwaltungsgesellschaften bei ihren Auslandsinvestitionen nach wie vor stark beeinträchtigt und eingeschränkt.

Um Vermögensverwaltungsgesellschaften dennoch Auslandsinvestitionen zu ermöglichen, hat die Finanzaufsichtsbehörde (FSS) die Auflage gemacht, dass das Kapital koreanischer Kunden durch inländische Vermögenswerte zu besichern ist.

Im Fall von Yangji wird eine Immobilie in Gangnam, Seoul, als Sicherheit verwendet, für die unter Aufsicht der FSS ein spezieller Überbrückungskredit gewährt wird. Die Mittel aus dem Überbrückungskredit dürfen dann zur Investition ins Ausland transferiert werden.

Die besagte Immobilie in Gangnam, Seoul, hat einen Marktwert von rund 130 Milliarden KRW (92 Millionen Euro). Diese Immobilie bietet ausreichend Spielraum für die Investition von Yangji in die fox e-mobility AG, da der Überbrückungskredit in Höhe von 55 Mrd. KRW (39 Mio. Euro) gewährt wird.

Derzeit gibt es in Korea etwa 57 Unternehmen, die ähnliche Überbrückungskredite für Investitionen im Ausland beantragt haben, und 10 von ihnen werden voraussichtlich noch in diesem Monat die Genehmigung erhalten. Yangji ist eines dieser Unternehmen.

Der erwartete Auszahlungstermin hängt von dem voraussichtlichen Termin der Bewilligung des vorgenannten Überbrückungskredits ab und liegt in der ersten Dezemberwoche 2023.

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