Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Autoversicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Autoversicherung, ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles, erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Autoversicherung zu kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Autoversicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zu einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Autoversicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielsweise zählt der Versicherungsexperte die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Auch kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, das vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit Auswirkungen hat.
Weitere Informationen zum Thema „Autoversicherung – Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Autoversicherung mit Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung“ und Online-Vergleichsrechner Autoversicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Telefon: +49 (7131) 91332-0
Telefax: +49 (7131) 91332-119
http://www.geldundverbraucher.de
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-20
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: s.karle@geldundverbraucher.de
Vorstand
Telefon: +49 (7131) 91332-12
Fax: +49 (7131) 91332-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de