In der Welt der Online-Apotheken entbrennt ein juristischer Streit, der weitreichende Auswirkungen auf den Verkauf von Arzneimitteln haben könnte. Die Plattform Gesund.de sieht sich derzeit mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, nachdem sie im Zuge einer Nikolaus-Aktion einen großzügigen Rabatt in Höhe von 12 Euro bei einem Bestellwert von 13 Euro angeboten hatte. Ihr Konkurrent, IhreApotheken.de, hat Gesund.de daraufhin wegen unzulässiger Werbemaßnahmen abgemahnt, und die renommierte Kanzlei Friedrich Graf von Westfalen hat im Auftrag von IhreApotheken.de eine Abmahnung ausgesprochen.

Die Abmahnung bezieht sich auf den Vorwurf, dass die Rabattaktion von Gesund.de Verbraucher dazu verleitet hat, in Eile und ohne angemessene Prüfung des Bedarfs Arzneimittel zu erwerben, um von dem großzügigen wirtschaftlichen Vorteil der 12 Euro zu profitieren. Die Kanzlei argumentiert, dass die Arzneimittel praktisch verschenkt wurden, da die Ersparnis von 12 Euro im Verhältnis zum Gesamtwert von 13 Euro als Geschenk wahrgenommen wird, insbesondere im Kontext der Nikolaus-Aktion.

Die Abmahnung beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das einer litauischen Apothekenkette eine ähnliche aggressive Werbung untersagte. Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Abmahnung vertritt, weist darauf hin, dass die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln generell unzulässig ist, selbst wenn ein symbolischer Betrag von 1 Euro vom Verbraucher zu zahlen ist.

Douglas argumentiert weiter, dass die Werbeaktion von Gesund.de nicht nur gegen geltendes Recht verstößt, sondern auch eine konkrete Gefahr darstellt. Er verweist auf Erfahrungen und Kommentare von Nutzern auf Mydealz, die darauf hindeuten, dass Verbraucher ohne angemessene Überlegung und in großer Menge Arzneimittel bezogen haben.

Die Abmahnung wirft Gesund.de einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Wettbewerbsgesetz (UWG) vor. Zudem wird behauptet, dass die teilnehmenden Apotheken, beeinflusst durch die Werbeaktion von Gesund.de, gegen ihre Berufsordnungen verstoßen haben, da sie dazu gedrängt wurden, mehr Arzneimittel abzugeben als notwendig.

Nach Ansicht von Douglas handelt es sich bei dem gewährten "Rabatt" in Wirklichkeit nicht um einen Preisnachlass, da nahezu der gesamte Preis erlassen wird. Er argumentiert, dass solche Rabatte nur erlaubt sind, wenn sie nicht dazu neigen, den unangemessenen und übermäßigen Gebrauch von Arzneimitteln zu fördern. Die Frist für Gesund.de zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde auf den 15. Dezember festgelegt.

Kommentar:

Die aktuelle Auseinandersetzung zwischen den Online-Apotheken Gesund.de und IhreApotheken.de wirft ein Schlaglicht auf die rechtlichen Grenzen von Rabattaktionen im Bereich der Arzneimittelversorgung. Während Gesund.de mit ihrer großzügigen Nikolaus-Aktion Verbraucher lockte, sieht sich das Unternehmen nun mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen konfrontiert.

Die Abmahnung von IhreApotheken.de, unterstützt von der angesehenen Kanzlei Friedrich Graf von Westfalen, wirft nicht nur Fragen zur Rechtmäßigkeit von Werbemaßnahmen auf, sondern betont auch die potenzielle Gefahr für die Verbraucher. Der Vorwurf, dass die Rabattaktion zur überhasteten und unüberlegten Beschaffung von Arzneimitteln führen könnte, basiert auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das einer Apothekenkette in Litauen eine ähnliche Praxis untersagte.

Rechtsanwalt Morton Douglas argumentiert überzeugend, dass die kostenlose Abgabe von Arzneimitteln, selbst bei einem symbolischen Betrag, rechtlich bedenklich ist. Die Betonung liegt darauf, dass solche Rabattaktionen nicht den unangemessenen Gebrauch von Arzneimitteln fördern sollten. Die Verweise auf Erfahrungen und Kommentare von Nutzern unterstreichen die potenziellen Risiken, denen Verbraucher bei derartigen Aktionen ausgesetzt sein könnten.

Es bleibt abzuwarten, wie Gesund.de auf die Abmahnung reagieren wird. Die Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde auf den 15. Dezember festgesetzt, und es wird erwartet, dass das Unternehmen sich zu den Vorwürfen äußert. Diese rechtliche Auseinandersetzung wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Regulierung des Arzneimittelmarktes, sondern betont auch die Notwendigkeit, Verbraucher vor potenziell gefährlichen Werbemaßnahmen zu schützen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

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