Das EU-KI-Gesetz sollte mehr Klarheit darüber schaffen, welche Inhalte von Künstlicher Intelligenz genutzt werden. Der Kompromiss bleibt allerdings hinter den Erwartungen zurück. MVFP und BDZV sehen Nachbesserungsbedarf.

In den Trilogverhandlungen zum EU-KI-Gesetz hat sich der EU-Gesetzgeber auf neue Regelungen für Künstliche Intelligenz (KI) geeinigt. Zur Debatte stand unter anderem eine Verpflichtung für KI-Systeme offenzulegen, welche Inhalte für verschiedene Zwecke genutzt werden.

Nachdem im vergangenen Jahr eine Vielzahl an generativen KI-Systemen der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, hatten Medien- und Kreativschaffende, darunter der Medienverband der freien Presse (MVFP) und der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), umfassende Transparenz darüber gefordert, ob und in welchem Umfang ihre Inhalte von solchen Systemen verwendet werden. Dies sei notwendig, um einen Mindestschutz der menschlichen Kreativität zu gewährleisten.

„Medien- und Kreativinhalte tragen entscheidend zu der Entwicklung dieser neuen Technologien bei. Dieser Beitrag muss gewürdigt werden. Dafür brauchen wir Klarheit darüber, ob und inwiefern unsere Inhalte verwendet werden“, hieß es von Sprechern von MVFP und BDZV heute in Berlin. „Die Vereinbarung bleibt leider deutlich hinter den Erwartungen zurück. Allem Anschein nach wurde nicht sichergestellt, dass Medien und Urheber ausreichende Informationen über die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Systeme erhalten.“

Daher bestehe nun Nachholbedarf. „Wir gehen davon aus, dass die EU Medien- und Kreativschaffende nicht enteignen will. Diesem Anspruch muss der Gesetzgeber gerecht werden und Gesetzeslücken schließen“, betonten die Verbände.

Nach Abschluss der Verhandlungen soll das EU-KI-Gesetz im ersten Quartal kommenden Jahres verabschiedet werden und wird dann unmittelbar in Kraft treten. 

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