„Für Patientinnen und Patienten bedeuten insbesondere die Regelungen des GDNG eine Zeitenwende“, sagt Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbands. „Durch die nun mögliche Zusammenführung und Auswertung von Daten unterschiedlicher Leistungserbringender können wir potenzielle Krankheitsrisiken und auch Pflegebedüftigkeit früher und besser erkennen und den Betroffenen viel Leid und unnötige Wege ersparen.“ Die Aufnahme der Erkennung von Pflegebedürftigkeit als Zweck der Datenauswertung geht auf einen Vorschlag der Betriebskrankenkassen zurück. „Zugleich wird die Datenanalyse endlich eine solide Basis liefern, um Patienten ohne Umweg auf den für sie geeigneten Therapiepfad im Dickicht des Gesundheitswesens zu lenken“, so Knieps.
Auch die Regelungen des DigiG und die darin enthaltene flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) seien für Deutschlands Bürgerinnen und Bürger und die Zukunft der Versorgung ein Meilenstein. „Das lange Warten auf die ePA ist damit endlich passé“, sagt Knieps. Dass der Gesetzgeber an einigen Stellen des Entwurfs nachgebessert habe, biete den Patienten einen Mehrwert. So können künftig auch die Erklärungen zu Organ- und Gewebespenden sowie Daten aus Wearables wie Fitnesstrackern und Smartwatches in die elektronische Patientenakte aufgenommen werden. Zudem erhalten die Versicherten bei der Nutzung der ePA Unterstützung durch die Krankenkassen: Diejenigen, die Hilfe bei der Nutzung der ePA benötigen, können Informationen aus der elektronischen Patientenakte bei ihrer Krankenversicherung abfragen und Widerspüche gegen die ePA oder deren Inhalte durch die Krankenversicherung umsetzen lassen.
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