Die Spitzen der Ampel-Koalition haben sich nach mehrwöchigen harten Verhandlungen endlich auf die Grundzüge des Bundeshaushalts 2024 einigen können und tragen mit Einsparungen in Höhe von 17 Mrd. Euro dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Hierzu erklärt Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND: „Die heute verkündete Einigung der Bundesregierung ist zwar ein Erfolg für den Fortbestand der Ampel-Koalition, aber noch kein Erfolg für unser Land. Die umfassenden Einsparungen sind zwar für den Moment notwendig. Die im Kern sinnvolle Priorisierung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Bundeshaushalt weiterhin extrem auf Kante genäht ist. DER MITTELSTANDSVERBUND zeigt sich enttäuscht darüber, dass eine Reform der Schuldenbremse nicht in Erwägung gezogen wurde. Die Kürzungen für wichtige Zukunftsthemen bergen die große Gefahr, dass sie sich gleichermaßen hemmend auf die Infrastruktur sowie die Entwicklung des Mittelstandes und den Standort Deutschland auswirken.“
Dass es nun überhaupt zu einer solchen Einigung gekommen ist, ist aus Sicht des MITTELSTANDSVERBUNDES angesichts der zunehmend abweichenden politischen Prioritäten der Koalitionspartner zunächst einmal sehr begrüßenswert. Denn nicht nur die Bundesministerien müssen im kommenden Jahr handlungsfähig sein, auch die Unternehmen im Mittelstand brauchen sehr zeitnah Klarheit – nicht zuletzt über den Fortbestand von Förderprogrammen sowie die Umsetzung angekündigter steuerlicher Entlastungsmaßnahmen.
Dass die Bundesregierung für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt und die Umsetzung der Entlastungen Einsparungen und Kürzungen in unterschiedlichen Bereichen vornehmen muss, steht außer Frage: Die Streichung bestimmter klimaschädlicher Subventionen zur Finanzierung einer Senkung der Stromsteuer ist vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Für den MITTELSTANDSVERBUND ist zudem zentral, dass das Wachstumschancengesetz mit seinen Entlastungen gerade für kleine und mittlere Unternehmen – wie nun bestätigt – trotz der Einsparungen weiterhin vollständig im Haushalt eingeplant ist. Dass aber der Löwenanteil der Einsparungen auf den Klima- und Transformationsfonds entfällt, wirft ein Schlaglicht auf die Schwächen der Haushaltsplanung: Das Einhalten der Schuldenbremse ist mit den jetzigen Beschlüssen vorerst nur für das Jahr 2024 gesichert – zumal sich die Bundesregierung eine Hintertür für den Fall unvorhergesehener Bedarfe offenhält. Deutschland hat aber weiterhin einen sehr hohen öffentlichen Investitionsbedarf nicht nur bei der ökologischen Transformation, sondern auch beim dringend nötigen Ausbau seiner Infrastruktur. Nur wenn diese Investitionen auch weiterhin finanziert werden können, bleibt die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gesichert.
„Wenn die Bundesregierung sich zukünftig größere Spielräume zur Finanzierung der nötigen öffentlichen Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland verschaffen möchte, sollte sie deshalb ernsthaft die von verschiedener Seite vorgelegten Vorschläge zur Reform der Schuldenbremse prüfen. Ein wiederholtes Tauziehen um den Bundeshaushalt in letzter Minute sollte den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen im Sinne der Planbarkeit erspart bleiben“, so Veltmann weiter.
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