Die Übereinkunft im sogenannten EU-Trilogverfahren ist Ergebnis jahrelanger Verhandlungen, in denen hart um einen für alle Beteiligten akzeptablen Gesetzestext gerungen wurde. „Die erzielte Einigung zum EU-Lieferkettengesetz enthält allerdings auch schmerzhafte Kompromisse. Dass die Sorgfaltspflichten auf Druck Frankreichs vorläufig nicht für Finanzdienstleistungen gelten sollen, ist schwer zu akzeptieren. Europäische Finanzinstitute tragen durch ihre Investitionen und Kredite erwiesenermaßen massiv zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bei“, kommentiert Finn Schufft, Referent für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch. Auch im Umwelt- und Klimabereich bleibe der Text hinter den Erwartungen zurück.
Das Gesetz muss noch offiziell von EU-Parlament und Ministerrat verabschiedet werden. Germanwatch mahnt zur Schnelligkeit: „Die heute erzielte Einigung muss nun zügig durchs europäische Parlament und den Rat, damit das Gesetz noch vor den anstehenden EU-Wahlen verabschiedet werden kann“, so Heydenreich.
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