Anlässlich der heutigen Verabschiedung der beiden „Digitalgesetze“ im Deutschen Bundestag hat sich der Vorstand des Hartmannbundes noch einmal kritisch zum Stand der Digitalisierung im Gesundheitswesen geäußert:

„Es ist vor allem ein Armutszeugnis für die Verordnungs- und Gesetzgeber sowie für die Industrie, dass wir uns im Jahr 2023 noch immer im Wesentlichen nicht über den – von niemandem ernsthaft bezweifelten – medizinischen und versorgungsrelevanten Nutzen digitaler Anwendungen unterhalten können, sondern noch immer über deren grundsätzliche Funktionalität und Kompatibilität diskutieren müssen. Durch die vor diesem Hintergrund erforderlichen Debatten über unrealistische Zeitpläne und unangemessene Sanktionen werden die Chancen von Digitalisierung fahrlässig zerredet, notwendige Akzeptanz und Vertrauen werden aufs Spiel gesetzt oder gar zerstört.

Es kann keinen Zweifel geben am Willen der Kolleginnen und Kollegen in Praxen und Kliniken, alle zur Verfügung stehenden, medizinisch und ethisch vertretbaren technischen Möglichkeiten zu nutzen, um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten zu optimieren. Es ist aber im Moment nicht abzusehen, dass der von Ärztinnen und Ärzten politisch erwartete oder angeordnete Einsatz digitaler Anwendungen auf Basis der vorhandenen technischen Voraussetzungen in vollem Umfang möglich ist. Dieses Dilemma aufzulösen ist Aufgabe der Politik – und zwar nicht auf dem Rücken der Akteure in der Versorgung. Nur dann können alle Beteiligten endlich in gemeinsamer Anstrengung den Nutzen von Digitalisierung in die Versorgung bringen. Es ist höchste Zeit. Im internationalen Vergleich haben wir ohnehin schon die rote Laterne!“

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